Was tun, wenn die Gebäudeversicherung nicht zahlt?

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Die Gebäudeversicherung verweigert die Zahlung? Ruhe bewahren und schnell handeln! Dokumentieren Sie den Schaden umfassend, informieren Sie die Versicherung umgehend und holen Sie sich im Zweifelsfall professionelle Hilfe von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht. So erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine faire Abwicklung.
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Die Gebäudeversicherung zahlt nicht? So handeln Sie richtig!

Ein Schaden am eigenen Haus oder Grundstück – ein Albtraum für jeden Hausbesitzer. Noch schlimmer wird es, wenn die Gebäudeversicherung, auf die man sich verlassen hat, die Zahlung verweigert. Panik ist jedoch der schlechteste Ratgeber. Mit der richtigen Vorgehensweise erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine faire und schnelle Schadensregulierung.

Schritt 1: Ruhe bewahren und den Schaden dokumentieren

Sobald der Schaden eingetreten ist, gilt es, Ruhe zu bewahren und systematisch vorzugehen. Die erste und wichtigste Maßnahme ist die umfassende Dokumentation des Schadens. Erstellen Sie ein detailliertes Protokoll, das Folgendes umfasst:

  • Datum und Uhrzeit des Schadensereignisses: So genau wie möglich festhalten.
  • Art und Umfang des Schadens: Genaue Beschreibung des Schadens mit detaillierten Angaben zu betroffenen Bereichen, Materialien und Ausmaß der Zerstörung. Fotos und Videos sind unerlässlich – aus verschiedenen Perspektiven und mit Maßangaben, um die Schäden plastisch darzustellen. Auch Skizzen können hilfreich sein.
  • Zeugenaussagen: Falls Zeugen vorhanden sind, deren Kontaktdaten und Aussagen dokumentieren.
  • Sofortmaßnahmen: Welche Maßnahmen wurden zur Schadensbegrenzung ergriffen? Dokumentieren Sie auch die Kosten dieser Maßnahmen.

Schritt 2: Unverzügliche Meldung an die Versicherung

Melden Sie den Schaden umgehend – und schriftlich – Ihrer Gebäudeversicherung. Verwenden Sie dazu idealerweise das vorgesehene Formular und fügen Sie alle gesammelten Dokumentationen (Fotos, Videos, Protokoll etc.) bei. Ein Einschreiben mit Rückschein empfiehlt sich, um den Eingang des Schreibens nachzuweisen. Wichtig ist, die Frist zur Schadensmeldung gemäß Ihren Versicherungsbedingungen einzuhalten. Versäumnisse können zu Leistungsausschlüssen führen.

Schritt 3: Klärung der Ablehnung

Hat die Versicherung die Zahlung abgelehnt, ist die Begründung sorgfältig zu prüfen. Häufige Gründe für Ablehnungen sind:

  • Versicherungsschutzlücken: Der Schaden ist nicht durch die Police abgedeckt (z.B. aufgrund von Ausschlussklauseln).
  • Verstoß gegen Obliegenheiten: Der Versicherungsnehmer hat seine Obliegenheiten (z.B. Meldepflicht, Schadensminderungspflicht) verletzt.
  • Falschangaben in der Versicherungserklärung: Falsche oder unvollständige Angaben zur Antragsstellung können die Leistungspflicht der Versicherung ausschließen.
  • Höhere Gewalt vs. Fahrlässigkeit: Die Versicherung prüft, ob der Schaden durch höhere Gewalt oder durch Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers verursacht wurde.

Schritt 4: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen

Sollte die Ablehnung der Versicherung Ihrer Meinung nach ungerechtfertigt sein, sollten Sie sich unbedingt an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht wenden. Dieser kann die Versicherungspolice prüfen, die Rechtmäßigkeit der Ablehnung beurteilen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen. Ein Anwalt kann auch bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Versicherung behilflich sein.

Fazit:

Eine abgelehnte Zahlung durch die Gebäudeversicherung ist ärgerlich, aber nicht aussichtslos. Durch eine strukturierte Vorgehensweise, eine umfassende Dokumentation und gegebenenfalls die Hinzuziehung eines Anwalts lassen sich die Chancen auf eine erfolgreiche Schadensregulierung deutlich erhöhen. Die frühzeitige und konsequente Durchsetzung Ihrer Rechte ist entscheidend.