Welche Versicherung greift bei Eigenverschulden?

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Vollkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug, selbst bei eigenem Verschulden, inklusive Totalschadensfälle. Die Haftpflicht hingegen greift nur bei Schäden an fremden Fahrzeugen oder Personen.
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Versicherungsdeckung bei Eigenverschulden: Vollkasko vs. Haftpflicht

Im Straßenverkehr kommt es leider immer wieder zu Unfällen, die durch eigenes Verschulden verursacht werden. In solchen Fällen stellt sich die Frage, welche Versicherung greift und welche Schäden abgedeckt sind.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung ist die umfassendste Kfz-Versicherung und deckt eine Vielzahl von Schäden ab, darunter:

  • Schäden am eigenen Fahrzeug, unabhängig von der Verschuldensfrage
  • Schäden an fremden Fahrzeugen und Personen
  • Diebstahl und Vandalismus
  • Totalschäden

Bei Eigenverschulden leistet die Vollkaskoversicherung also auch für Schäden am eigenen Fahrzeug. Dies ist besonders wichtig bei schweren Unfällen, bei denen das Fahrzeug möglicherweise nicht mehr fahrbereit ist oder sogar ein Totalschaden vorliegt.

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für alle Kraftfahrzeuge. Sie deckt ausschließlich Schäden ab, die an fremden Fahrzeugen oder Personen verursacht werden. Schäden am eigenen Fahrzeug sind nicht abgedeckt.

Bei Eigenverschulden übernimmt die Haftpflichtversicherung daher keine Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des eigenen Fahrzeugs. Für diese Schäden muss der Verursacher selbst aufkommen oder eine Vollkaskoversicherung abschließen.

Fazit

Bei Eigenverschulden greift die Vollkaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Haftpflichtversicherung hingegen deckt nur Schäden an fremden Fahrzeugen oder Personen ab. Daher ist es ratsam, für eine umfassende Absicherung eine Vollkaskoversicherung abzuschließen, insbesondere wenn ein höheres Unfallrisiko besteht oder das eigene Fahrzeug einen hohen Wert hat.