Welche Versicherung zahlt bei Eigenverschulden?

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Eine Vollkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, egal ob durch eigenes Verschulden verursacht. Selbst bei Totalschäden zahlt die Versicherung. Die Teilkasko hingegen leistet nur bei Schäden durch äußere Einflüsse.
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Welche Versicherung zahlt bei Eigenverschulden?

Bei einem Unfall mit eigenem Verschulden stellt sich die Frage, welche Versicherung die Schäden abdeckt. In der Regel greift in solchen Fällen die Vollkaskoversicherung.

Vollkaskoversicherung

Eine Vollkaskoversicherung bietet einen umfassenden Schutz für das eigene Fahrzeug. Sie kommt nicht nur für Schäden auf, die durch fremde Personen oder äußere Einflüsse verursacht wurden, sondern auch für Schäden, die der Versicherungsnehmer selbst verschuldet hat. Dies gilt auch für Totalschäden.

Teilkaskoversicherung

Eine Teilkaskoversicherung deckt hingegen nur Schäden ab, die durch äußere Einflüsse entstehen. Dazu gehören beispielsweise Diebstahl, Brand, Unwetterschäden und Kollisionen mit Tieren. Schäden, die der Versicherungsnehmer selbst verschuldet hat, werden von der Teilkaskoversicherung nicht übernommen.

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung kommt grundsätzlich für Schäden auf, die der Versicherungsnehmer anderen Personen oder deren Sachen zufügt. Eigenschäden am eigenen Fahrzeug werden jedoch nicht von der Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Fazit

Bei Eigenverschulden zahlt in der Regel die Vollkaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Teilkasko- und Haftpflichtversicherung übernehmen keine Kosten für selbstverschuldete Schäden. Es ist daher empfehlenswert, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen, um im Falle eines Unfalls mit eigenem Verschulden abgesichert zu sein.

Zusätzliche Hinweise:

  • Die Bedingungen der Versicherungsverträge können je nach Anbieter variieren. Es ist daher ratsam, die genauen Leistungen und Ausschlüsse der eigenen Versicherung zu überprüfen.
  • In manchen Fällen kann es vorkommen, dass die Vollkaskoversicherung nicht für alle selbstverschuldeten Schäden aufkommt, beispielsweise bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens.
  • Wer kein eigenes Verschulden nachweisen kann, kann versuchen, die Schäden von der gegnerischen Versicherung oder über seinen Rechtsschutz zu decken.