Welche Wasserschaden sind nicht versichert?

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Wasserschäden durch defekte Regenrinnen oder überlaufende Badewannen sind in der Regel nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt. Ähnliches gilt für Schäden durch Hochwasser und Rückstau, für die eine separate Elementarschutzversicherung notwendig ist. Ein umfassender Versicherungsschutz erfordert daher sorgfältige Prüfung der Police.
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Welche Wasserschaden sind nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt?

Die Hausratversicherung bietet Schutz für das bewegliche Vermögen im Haushalt gegen verschiedene Risiken, darunter auch Wasserschäden. Allerdings gibt es bestimmte Arten von Wasserschäden, die nicht durch die Standard-Hausratversicherung abgedeckt sind.

1. Defekte Regenrinnen oder überlaufende Badewannen

Wasserschäden, die durch defekte Regenrinnen oder überlaufende Badewannen verursacht werden, sind in der Regel nicht versichert. Dies liegt daran, dass diese Schäden auf Fahrlässigkeit oder mangelnde Instandhaltung zurückzuführen sind.

2. Hochwasser und Rückstau

Hochwasser und Rückstau, die durch starke Regenfälle oder überflutete Flüsse verursacht werden, sind ebenfalls nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt. Für diese Schäden ist eine separate Elementarschutzversicherung erforderlich.

3. Schäden durch Kondensation oder Feuchtigkeit

Wasserschäden, die durch Kondensation oder Feuchtigkeit verursacht werden, sind oft nicht versichert. Dies liegt daran, dass diese Schäden in der Regel auf mangelnde Belüftung oder andere bauliche Mängel zurückzuführen sind.

4. Schäden durch Leckagen an Armaturen oder Rohren

Wenn Leckagen an Armaturen oder Rohren durch Abnutzung oder mangelnde Wartung verursacht werden, sind die daraus resultierenden Wasserschäden in der Regel nicht versichert.

5. Schäden durch Naturkatastrophen

Wasserschäden, die durch Erdbeben, Überschwemmungen oder andere Naturkatastrophen verursacht werden, sind nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt. Für diese Schäden ist eine separate Naturkatastrophenversicherung erforderlich.

6. Vorsätzliche oder fahrlässige Schäden

Wasserschäden, die durch vorsätzliche oder fahrlässige Handlungen verursacht werden, sind ebenfalls nicht versichert. Dies schließt ein, wenn ein Bewohner das Wasser laufen lässt und das Haus verlässt oder wenn die Tür eines Geschirrspülers nicht richtig geschlossen wird.

Umfassender Versicherungsschutz

Um einen umfassenden Versicherungsschutz für Wasserschäden zu erhalten, ist es wichtig, die Versicherungspolice sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls zusätzliche Deckungen wie Elementarschutz oder Naturkatastrophenversicherung hinzuzufügen. Durch die Berücksichtigung dieser nicht versicherten Wasserschäden können Hausbesitzer ihr Vermögen vor finanziellen Verlusten schützen.