Wann zahlt die Versicherung einen Wasserschaden nicht?

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Versicherungen übernehmen Schäden durch Wasser nicht immer. Ausnahmen gelten bei Elementarschäden, wie z.B. durch Sturm, Hagel oder Überschwemmung, wenn diese in der Police nicht explizit mitversichert sind. Andere Ursachen, wie z.B. Rohrbrüche, sind in der Regel gedeckt.
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Wann zahlt die Versicherung einen Wasserschaden nicht?

Versicherungen übernehmen Schäden durch Wasser nicht immer. Es gibt bestimmte Ausnahmen, in denen Versicherungen keine Leistungen erbringen, auch wenn ein Wasserschaden vorliegt. Diese Ausnahmen sollten Versicherungsnehmer kennen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Elementarschäden

Elementarschäden sind Schäden, die durch Naturgewalten wie Sturm, Hagel oder Überschwemmung entstehen. Diese Schäden sind in der Regel nicht durch eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt. Versicherungsnehmer müssen für diese Schäden eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abschließen.

Fehlende Versicherung

Wenn ein Versicherungsnehmer keine Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen hat, wird die Versicherung im Falle eines Wasserschadens keine Leistungen erbringen. Es ist daher wichtig, für alle Gebäude und deren Inhalte einen ausreichenden Versicherungsschutz zu haben.

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit

Versicherungen zahlen in der Regel keine Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers verursacht wurden. Wenn der Versicherungsnehmer beispielsweise einen Wasserhahn offen lässt und einen Wasserschaden verursacht, kann die Versicherung die Leistung verweigern.

Schäden durch normale Abnutzung

Schäden, die durch normale Abnutzung entstehen, sind in der Regel nicht durch Versicherungen abgedeckt. Wenn beispielsweise ein Rohr aufgrund von Alter und Verschleiß bricht, wird die Versicherung den Schaden wahrscheinlich nicht übernehmen.

Schäden durch mangelnde Wartung

Versicherungen übernehmen keine Schäden, die durch mangelnde Wartung entstehen. Wenn der Versicherungsnehmer beispielsweise die Dachrinnen nicht regelmäßig reinigt und ein Wasserschaden durch verstopfte Dachrinnen entsteht, wird die Versicherung keine Leistung erbringen.

Schäden durch Krieg oder innere Unruhen

Schäden, die durch Krieg oder innere Unruhen entstehen, sind in der Regel nicht durch Versicherungen abgedeckt. Wenn beispielsweise ein Gebäude durch eine Explosion beschädigt wird, wird die Versicherung den Schaden wahrscheinlich nicht übernehmen.

Wichtig zu beachten

Es ist wichtig, die genauen Bedingungen der eigenen Versicherung zu prüfen, um zu erfahren, welche Schäden durch Wasser abgedeckt sind und welche nicht. Wenn Versicherungsnehmer Zweifel haben, sollten sie sich an ihren Versicherungsvertreter wenden, um eine klare Klärung zu erhalten.

Indem Versicherungsnehmer diese Ausnahmen kennen, können sie unangenehme Überraschungen im Falle eines Wasserschadens vermeiden und sicherstellen, dass sie über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen.