Wer zahlt, wenn ich ein geliehenes Auto beschädige?
Bei Beschädigung eines Leihwagens haftet der Entleiher. Moderne Haftpflichtversicherungen decken Schäden an geliehenen Fahrzeugen ab, erweitert gegenüber früher, wo nur Schäden an gemieteten Immobilien abgesichert waren.
Wer haftet bei Schäden an einem Leihwagen?
Kommt es zu einem Unfall oder einer Beschädigung eines Leihwagens, stellt sich die Frage, wer für die anfallenden Kosten aufkommt. Grundsätzlich haftet der Entleiher des Fahrzeugs für verursachte Schäden. Dies ist im deutschen Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt.
Um den finanziellen Risiken gerecht zu werden, sind moderne Haftpflichtversicherungen in der Regel auch für Schäden an geliehenen Fahrzeugen erweitert. Diese Regelung deckt nicht nur Schäden an gemieteten Immobilien ab, wie es früher der Fall war, sondern schließt nun auch Schäden an geliehenen Fahrzeugen ein.
Die Höhe der Deckungssumme und die genauen Bedingungen können je nach Versicherungsgesellschaft und Vertrag variieren. Es ist daher wichtig, die Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen und ggf. zusätzliche Versicherungen abzuschließen, um eine ausreichende Absicherung im Falle eines Schadens zu gewährleisten.
Sollten Sie einen Leihwagen beschädigen, sollten Sie umgehend den Vermieter und Ihre Versicherung informieren. Der Vermieter wird in der Regel den Schaden begutachten und ggf. Reparaturkosten in Rechnung stellen. Ihre Versicherung wird dann prüfen, ob der Schaden durch Ihre Police abgedeckt ist und die Kosten übernehmen.
Es ist wichtig zu beachten, dass bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Versicherungsschutz entfallen kann. Beispielsweise kann dies der Fall sein, wenn Sie unter Alkoholeinfluss fahren oder das Fahrzeug absichtlich beschädigen. In solchen Fällen müssen Sie möglicherweise die Kosten für die Reparatur oder den Austausch des Fahrzeugs selbst tragen.
Um das Risiko von Schäden an Leihwagen zu minimieren, sollten Sie stets vorsichtig fahren und das Fahrzeug sorgfältige behandeln. Überprüfen Sie vor Fahrtantritt den technischen Zustand des Fahrzeugs und dokumentieren Sie ggf. bereits vorhandene Schäden. Beachten Sie außerdem, dass bestimmte Zusatzleistungen, wie z. B. eine Vollkaskoversicherung, den Versicherungsschutz erweitern können.
#Auto#Haftung#SchadensfallKommentar zur Antwort:
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