Wem steht Flugentschädigung zu?

1 Sicht

Fluggäste haben gemäß EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf Flugentschädigung bei erheblichen Unregelmäßigkeiten wie Verspätungen über drei Stunden, Annullierungen oder verweigerten Beförderungen.

Kommentar 0 mag

Wem steht Flugentschädigung zu? – Ein Überblick über die EU-Verordnung 261/2004

Flugreisen sind heutzutage weit verbreitet, doch Verspätungen, Annullierungen oder gar verweigerte Beförderungen trüben das Reiseerlebnis erheblich. Glücklicherweise bietet die EU-Verordnung 261/2004 Fluggästen in solchen Fällen einen wichtigen Schutz: die Möglichkeit auf eine Flugentschädigung. Doch wem steht dieser Anspruch tatsächlich zu und unter welchen Bedingungen?

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Entschädigung:

Die Verordnung gilt für Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union starten oder mit einer in der EU registrierten Fluggesellschaft durchgeführt werden. Das bedeutet, selbst wenn Ihr Flug außerhalb der EU startet, aber mit einer europäischen Airline durchgeführt wird, können Sie unter Umständen Anspruch auf Entschädigung haben. Umgekehrt gilt die Verordnung auch für Flüge in die EU, die von einer Nicht-EU-Airline durchgeführt werden, solange der Abflughafen in der EU liegt.

Welche Unregelmäßigkeiten berechtigen zur Entschädigung?

Eine Entschädigung steht Ihnen grundsätzlich nur bei außergewöhnlichen Umständen zu. Das sind Ereignisse, die die Fluggesellschaft trotz aller zumutbaren Vorkehrungen nicht verhindern konnte, wie beispielsweise extremes Wetter, Sicherheitsrisiken oder Streiks von Flugsicherungspersonal. Bei anderen Unregelmäßigkeiten sieht die Verordnung Entschädigungsansprüche vor:

  • Annullierung: Wurde Ihr Flug annulliert und Sie wurden weniger als 14 Tage vor Abflug darüber informiert, haben Sie in der Regel Anspruch auf eine Entschädigung. Ausnahmen bilden hier die bereits erwähnten außergewöhnlichen Umstände.
  • Verspätung: Eine Verspätung von mindestens drei Stunden am Zielflughafen berechtigt ebenfalls zu einer Entschädigung, sofern die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
  • Verweigerte Beförderung (Overbooking): Wenn Ihnen trotz gültigen Tickets der Flug verweigert wurde, haben Sie ebenfalls einen Anspruch auf Entschädigung.

Höhe der Entschädigung:

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke:

  • Bis zu 1500 km: 250 €
  • Über 1500 km innerhalb der EU oder zwischen 1500 und 3500 km außerhalb der EU: 400 €
  • Über 3500 km außerhalb der EU: 600 €

Diese Beträge stellen jedoch nicht die einzige Form der Entschädigung dar. Die Airline ist zusätzlich verpflichtet, Ihnen gegebenenfalls alternative Flüge anzubieten, Ihnen eine angemessene Verpflegung und gegebenenfalls eine Hotelübernachtung zu ermöglichen.

Wer hat keinen Anspruch auf Entschädigung?

Es gibt Ausnahmen von dem Entschädigungsanspruch. Dies betrifft beispielsweise:

  • Fluggäste mit Anschlussflügen: Eine Verspätung eines Anschlussfluges berechtigt nur dann zur Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft für die Verspätung des ersten Fluges verantwortlich ist.
  • Fluggäste, die selbst für die Unregelmäßigkeit verantwortlich sind: Verpasst ein Fluggast seinen Flug aufgrund von eigenem Verschulden, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
  • Fluggäste, die über ein niedrigeres Ticket als Economy-Klasse gebucht haben: Die Entschädigung richtet sich nach der gebuchten Klasse.

Fazit:

Der Anspruch auf Flugentschädigung ist ein komplexes Thema. Ob Sie einen Anspruch haben, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die sorgfältig geprüft werden müssen. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich an eine Verbraucherberatung oder einen spezialisierten Anwalt zu wenden. Diese können Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen und Ihnen dabei unterstützen, Ihre Flugentschädigung zu erhalten. Dokumentieren Sie sorgfältig alle relevanten Informationen, wie Flugdaten, Ticketnummer und Bestätigungen der Airline.