Wer trägt das Risiko bei Rücksendung?

0 Sicht

Im Regelfall liegt die Verantwortung und das Risiko für Beschädigung oder Verlust der Ware während des Transports beim Verkäufer. Dies gilt insbesondere bei Rücksendungen, solange der Käufer nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Der Verkäufer muss also für einen sicheren Transport sorgen und gegebenenfalls den Schaden tragen.

Kommentar 0 mag

Wer trägt das Risiko bei Rücksendungen? Ein Überblick

Die Frage, wer bei einer Rücksendung das Risiko für Beschädigung oder Verlust der Ware trägt, ist nicht immer einfach zu beantworten und hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom zugrundeliegenden Kaufvertrag und den gesetzlichen Bestimmungen. Die pauschale Aussage “der Verkäufer trägt immer das Risiko” ist daher zu vereinfacht. Ein genauerer Blick auf die Einzelheiten ist notwendig.

Die Standard-Situation: Käufer trägt das Risiko – mit wichtigen Ausnahmen

Im Grundsatz trägt der Käufer das Risiko für die Rücksendung, sobald er die Ware an den Verkäufer zurückgeschickt hat. Das bedeutet, dass er im Falle von Verlust oder Beschädigung der Ware während des Transports den Schaden selbst tragen muss, es sei denn, es liegt ein Verschulden des Verkäufers vor. Dieses Verschulden kann beispielsweise darin bestehen, dass der Verkäufer eine unzureichende oder ungeeignete Verpackung vorgeschrieben hat, oder dass er den Käufer nicht über die korrekte Rücksendeweise informiert hat.

Die Beweislast liegt beim Käufer:

Um den Verkäufer für den Schaden haftbar zu machen, muss der Käufer nachweisen, dass der Verlust oder die Beschädigung während des Transports und nicht bereits vor der Absendung entstanden ist. Dies kann durch die Wahl einer versicherten Versandart erleichtert werden, denn hier liegt der Beweis für die unbeschädigte Übergabe an den Transportdienstleister beim Käufer. Ein einfacher Einlieferungsbeleg allein reicht nicht immer aus.

Ausnahmen von der Regel:

Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen von der Regel, dass der Käufer das Risiko trägt. So trägt der Verkäufer das Risiko, wenn:

  • er den Rückversand selbst organisiert: Hat der Verkäufer die Rücksendung explizit veranlasst und beispielsweise einen eigenen Kurierdienst beauftragt, trägt er das Risiko für den Transport.
  • er eine unzureichende Verpackung vorgeschlagen hat: Wenn der Verkäufer eine für die Ware ungeeignete Verpackung vorschlägt oder empfiehlt, haftet er für Schäden, die dadurch entstehen.
  • er den Käufer falsch oder ungenügend über die Rücksendemodalitäten informiert hat: Fehlende oder unpräzise Informationen zum Rücksendeverfahren können ebenfalls die Haftung des Verkäufers begründen.
  • es sich um einen Mangel der Ware handelt: Bei Rücksendung mangelfreier Ware im Rahmen des Widerrufsrechts, liegt die Beweislast für den Zustand der Ware beim Käufer. Bei der Rücksendung einer mangelhaften Ware trägt der Verkäufer in aller Regel das Risiko, da die Mangelhaftigkeit bereits vor der Rücksendung bestand.

Zusätzliche Absicherung durch Versicherungen:

Sowohl Käufer als auch Verkäufer können sich durch eine Transportversicherung absichern. Für den Käufer ist dies insbesondere bei teuren Waren ratsam, um das Risiko eines Verlustes oder einer Beschädigung zu minimieren. Der Verkäufer kann sich durch eine Versicherung vor den Kosten schützen, die im Falle eines Transportschadens bei einer von ihm selbst organisierten Rücksendung entstehen.

Fazit:

Die Frage nach der Risikotragung bei Rücksendungen ist komplex und hängt von den individuellen Umständen ab. Ein klarer und präziser Kaufvertrag, der die Rücksendemodalitäten detailliert regelt, ist daher von großer Bedeutung. Im Zweifelsfall sollte eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.