Wie hoch ist die Entschädigung bei Verspätung?
Entschädigung bei Zugverspätungen: Erstattungen und Rechte
Wenn Sie mit der Bahn reisen, kann es vorkommen, dass Ihr Zug Verspätung hat. In solchen Fällen haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, deren Höhe von der Dauer der Verspätung abhängt.
Gesetzliche Grundlage
Die Entschädigungsregelung für Zugverspätungen ist in der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates geregelt. Diese Verordnung gilt für alle Züge, die von einem Bahnhof in der Europäischen Union abfahren oder dort ankommen.
Anspruch auf Entschädigung
Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Zug mit einer Verspätung von mehr als 60 Minuten an Ihrem Zielbahnhof ankommt. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Dauer der Verspätung ab:
- Bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten erhalten Sie eine Erstattung von 25 % des Fahrpreises.
- Bei einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr erhalten Sie eine Erstattung von 50 % des Fahrpreises.
Höhe der Entschädigung
Die genaue Höhe der Entschädigung wird anhand des Preises Ihres Tickets berechnet. Die Entschädigung für Tickets mit unterschiedlichen Preisen wird anteilig erstattet.
Antragstellung
Um eine Entschädigung zu beantragen, müssen Sie sich an das Eisenbahnunternehmen wenden, bei dem Sie Ihre Fahrkarte gekauft haben. Sie können dies schriftlich, per E-Mail oder über das Online-Formular des Unternehmens tun.
Weitere Rechte
Neben dem Anspruch auf Entschädigung haben Sie bei Zugverspätungen auch folgende Rechte:
- Recht auf Informationen: Das Eisenbahnunternehmen muss Sie über die voraussichtliche Verspätung Ihres Zuges informieren.
- Recht auf Unterstützung: Wenn Ihr Zug mehr als eine Stunde Verspätung hat, haben Sie Anspruch auf Verpflegung und gegebenenfalls auf eine Übernachtungsmöglichkeit.
Tipps
- Bewahren Sie Ihr Ticket und alle Belege im Zusammenhang mit der Verspätung auf.
- Stellen Sie einen Antrag auf Entschädigung so bald wie möglich.
- Seien Sie geduldig und hartnäckig, falls Ihr Antrag zunächst abgelehnt wird.
Wichtig:
Die Entschädigungsregelung gilt nicht für Verspätungen, die durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurden, die außerhalb der Kontrolle des Eisenbahnunternehmens liegen, wie z. B. Naturkatastrophen oder Streiks.
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