Wie hoch ist die Erstattung bei Flugverspätung?

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Bei erheblichen Flugverspätungen innerhalb der EU greift die Fluggastrechteverordnung. Die Entschädigungssumme variiert je nach Flugdistanz: 250 € (Kurzstrecke), 400 € (Mittelstrecke) und 600 € (Langstrecke) pro Passagier. Ausnahmen sind bei außergewöhnlichen Umständen möglich.
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Verspätung am Flughafen? So erhalten Sie eine Entschädigung!

Ein Flugverspätet? Das ist ärgerlich, kann aber auch finanziell teuer werden. Glücklicherweise gibt es innerhalb der Europäischen Union die Fluggastrechteverordnung, die Reisenden bei erheblichen Verzögerungen eine Entschädigung zusichert. Doch wie hoch ist die Entschädigung eigentlich und in welchen Fällen steht sie Ihnen zu?

Entschädigung bei Flugverspätungen in der EU

Die Fluggastrechteverordnung regelt den Schutz von Fluggästen bei Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung. Bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, die abhängig von der Flugdistanz variiert:

  • Kurzstrecke: 250 €
  • Mittelstrecke: 400 €
  • Langstrecke: 600 €

Diese Entschädigung wird pro Passagier gezahlt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um die Entschädigung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Flug startet in der EU oder landet in der EU mit einer EU-Fluggesellschaft: Die Verordnung gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen in der EU starten oder in der EU landen, unabhängig von der Fluggesellschaft.
  • Flugverspätung von mindestens drei Stunden: Nur bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
  • Nichtverschulden des Passagiers: Die Verspätung muss nicht von Ihnen verursacht worden sein.

Ausnahmen von der Entschädigung

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Ihnen keine Entschädigung zusteht. So können außergewöhnliche Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegen, wie zum Beispiel:

  • Streiks: Streiks von Fluglotsen oder Bodenpersonal
  • Schlechteres Wetter: Starker Nebel, Gewitter oder andere Wetterbedingungen, die den Flugbetrieb unmöglich machen
  • Sicherheitsbedrohungen: Terroristische Bedrohungen oder andere Sicherheitsbedrohungen

die Entschädigungspflicht aufheben.

Wie Sie Ihre Entschädigung erhalten

Um Ihre Entschädigung zu erhalten, müssen Sie sich an die Fluggesellschaft wenden. Diese kann Ihnen die Entschädigung direkt auszahlen oder Ihnen ein Formular zur Beantragung der Entschädigung zur Verfügung stellen.

Tipp: Behalten Sie Ihre Flugtickets, Boarding-Pässe und alle weiteren relevanten Dokumente auf, um Ihre Ansprüche geltend machen zu können.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen über die Fluggastrechteverordnung finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/transport/themes/passengers/air/rights/index_en.htm

Fazit:

Bei Flugverspätungen innerhalb der EU können Sie als Passagier unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung erhalten. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und fordern Sie die Entschädigung von der Fluggesellschaft ein, sollten Sie einen Anspruch haben.