Wie lange dürfen Firmen meine Daten behalten?

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Unternehmen dürfen Bewerbungsdaten in der Regel ein Jahr lang speichern. Ein frühzeitiger Löschwunsch, z.B. nach neun Monaten, gilt oft als Widerruf der Einwilligung und verpflichtet zur sofortigen Datenlöschung.

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Speicherdauer von Unternehmensdaten: Wie lange dürfen Firmen meine Daten behalten?

Im Zuge der Digitalisierung sammeln Unternehmen eine Vielzahl von Daten über ihre Kunden und Nutzer. Doch wie lange dürfen diese Daten gespeichert werden? Diese Frage wird durch verschiedene Gesetze und Vorschriften geregelt.

Gesetzliche Grundlagen

Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Speicherdauer von Unternehmensdaten sind:

  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Die DSGVO regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union.
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Das BDSG ergänzt die DSGVO im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten in Deutschland.

Speicherdauer von Bewerbungsdaten

Bewerbungsdaten unterliegen besonderen Regeln. Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG dürfen sie in der Regel nur so lange gespeichert werden, wie es für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Diese Frist beträgt in der Regel ein Jahr.

Ein vorzeitiger Löschwunsch, z. B. nach neun Monaten, gilt oft als Widerruf der Einwilligung und verpflichtet das Unternehmen zur sofortigen Datenlöschung.

Speicherdauer anderer Unternehmensdaten

Für andere Arten von Unternehmensdaten gelten je nach Verwendungszweck unterschiedliche Speicherfristen. Übliche Fristen sind:

  • Kundenstammdaten: 10 Jahre
  • Bestelldaten: 6 Jahre
  • Finanzbuchhaltungsdaten: 10 Jahre
  • Geschäftskorrespondenz: 6 Jahre

Ausnahmen

Es gibt Ausnahmen von den genannten Speicherfristen. Beispielsweise können Daten länger gespeichert werden:

  • Gesetzliche Aufbewahrungspflichten: Bestimmte Daten müssen aufgrund gesetzlicher Vorschriften länger aufbewahrt werden, z. B. Rechnungsdaten.
  • Rechtliche Verfahren: Daten können im Rahmen von rechtlichen Verfahren als Beweismittel benötigt werden.
  • Forschungszwecke: Anonymisierte Daten können zu Forschungszwecken länger gespeichert werden.

Pflichten der Unternehmen

Unternehmen sind verpflichtet, die Speicherfristen einzuhalten und personenbezogene Daten zu löschen, die nicht mehr für die zulässigen Zwecke benötigt werden. Verstöße gegen die Speicherfristen können zu Bußgeldern führen.

Rechte der Betroffenen

Betroffene Personen haben das Recht, Auskunft über die über sie gespeicherten Daten zu verlangen. Sie können außerdem die Löschung ihrer Daten beantragen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.