Wie viel Erstattung bei 3h Verspätung?
Wie viel Erstattung erhalte ich bei einer Zugverspätung von 3 Stunden?
Bei Zugverspätungen haben Fahrgäste Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der Dauer der Verspätung:
- Ab einer einstündigen Verspätung: 25 % des Fahrpreises
- Ab einer zweistündigen Verspätung: 50 % des Fahrpreises
Dabei ist die Gesamtstrecke maßgeblich, nicht die Verspätung am Zielort. Das bedeutet, dass Sie auch dann Anspruch auf eine Erstattung haben, wenn Ihr Zug am Zielort pünktlich ankommt, aber die gesamte Fahrt um drei Stunden verspätet war.
Beispiel:
Sie fahren mit dem Zug von Berlin nach München. Der Zug hat eine Gesamtfahrzeit von 6 Stunden. Ihr Zug hat eine Verspätung von 3 Stunden. Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung von 50 % des Fahrpreises, da die Verspätung zwei Stunden überschreitet.
So beantragen Sie die Erstattung:
Um die Erstattung zu beantragen, müssen Sie sich an das Bahnunternehmen, bei dem Sie das Ticket gekauft haben, wenden. Sie können die Erstattung in der Regel online, per Telefon oder schriftlich beantragen. Sie müssen dabei folgende Angaben machen:
- Fahrkartennummer
- Datum und Uhrzeit der Fahrt
- Zugnummer
- Verspätungsdauer
- Kopie Ihres Tickets
Das Bahnunternehmen wird Ihren Antrag prüfen und Ihnen die Entschädigung auf Ihr Konto überweisen oder Ihnen einen Gutschein ausstellen.
Ausnahmen:
Es gibt einige Ausnahmen, in denen Fahrgäste keinen Anspruch auf eine Erstattung haben. Dazu gehören:
- Verspätungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Streiks)
- Verspätungen von weniger als 60 Minuten
- Verspätungen, die durch Ihr eigenes Verschulden verursacht wurden (z. B. verpasster Anschlusszug)
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