Wie viel Geld bei 3 Stunden Verspätung?
Entschädigung bei Flugverspätungen von drei Stunden oder mehr
Im Falle einer erheblichen Flugverspätung von mindestens drei Stunden haben Passagiere gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe dieser Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab:
- Flüge bis 1.500 Kilometer: 250 Euro
- Flüge innerhalb der EU über 1.500 Kilometer oder andere Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer: 400 Euro
- Flüge außerhalb der EU über 3.500 Kilometer: 600 Euro
Ausnahmen von der Entschädigungsregelung
Die Entschädigungsregelung gilt jedoch nicht in Fällen höherer Gewalt, auch als “außergewöhnliche Umstände” bezeichnet, auf die die Fluggesellschaft keinen Einfluss hat. Diese Umstände können etwa sein:
- Naturereignisse wie Stürme, Erdbeben oder Vulkanausbrüche
- Sicherheitsbedenken wie terroristische Bedrohungen oder politische Unruhen
- Streiks des Bodenpersonals oder der Fluglotsen
Nachweis der außergewöhnlichen Umstände
Die Fluggesellschaft ist dafür verantwortlich, nachzuweisen, dass die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Sie muss den Passagieren eine angemessene Erklärung für die Verspätung vorlegen.
Höhe der Entschädigung
Die Höhe der Entschädigung ist unabhängig von dem tatsächlich entstandenen Schaden oder den ausgegebenen Kosten. Passagiere haben jedoch zusätzlich Anspruch auf:
- Verpflegung, Erfrischungen und Unterkunft während der Wartezeit
- Kostenlose Nutzung von Kommunikationsmitteln wie Telefon und Internet
- Alternativer Transport oder eine Rückerstattung des Tickets, wenn der Flug annulliert wird
Antragstellung auf Entschädigung
Passagiere können ihre Entschädigung direkt bei der Fluggesellschaft beantragen. Sie sollten Folgendes einreichen:
- Eine schriftliche Beschwerde mit Angabe der Flugdaten, der Verspätungsdauer und der Höhe der Entschädigung
- Beweise für die Verspätung, wie z. B. eine Bordkarte oder eine SMS-Benachrichtigung der Fluggesellschaft
Wenn die Fluggesellschaft die Entschädigung ablehnt oder nicht innerhalb von zwei Monaten antwortet, können Passagiere die Angelegenheit bei der zuständigen nationalen Durchsetzungsbehörde melden.
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