Wie viel Rückerstattung bei Flugverspätung?

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Bei erheblichen Flugverspätungen innerhalb der EU greift die Fluggastrechteverordnung. Die Entschädigungssumme variiert je nach Flugdistanz: 250 Euro für Kurzstrecken, 400 Euro für Mittelstrecken und 600 Euro für Langstreckenflüge. Die genaue Höhe richtet sich nach der Entfernung des Fluges.
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Flugverspätung: Wie viel Entschädigung steht mir zu?

Flugverspätungen sind ärgerlich und können den gesamten Reiseverlauf empfindlich stören. Doch wann besteht Anspruch auf eine Entschädigung und wie hoch fällt diese aus? Innerhalb der Europäischen Union schützt die Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 Fluggäste vor den Unannehmlichkeiten von erheblichen Verspätungen, Annullierungen und Denied Boarding. Doch die Rechtslage ist komplex und birgt einige Fallstricke.

Entschädigung bei erheblichen Flugverspätungen:

Die Verordnung greift nur bei erheblichen Verspätungen. Hierbei gilt eine klare zeitliche Grenze:

  • Kurzstreckenflüge (bis 1500 km): Eine Verspätung von mindestens 2 Stunden berechtigt den Fluggast zu einer Entschädigung.
  • Mittelstreckenflüge (zwischen 1500 km und 3500 km innerhalb der EU oder zwischen 1500 km und 3500 km außerhalb der EU mit Abflug innerhalb der EU): Hier liegt die Grenze bei mindestens 3 Stunden.
  • Langstreckenflüge (über 3500 km): Auch hier beträgt die Wartezeit mindestens 4 Stunden.

Höhe der Entschädigung:

Die Entschädigungshöhe richtet sich nach der Flugstrecke:

  • Kurzstreckenflüge: 250 €
  • Mittelstreckenflüge: 400 €
  • Langstreckenflüge: 600 €

Ausnahmen von der Entschädigungspflicht:

Wichtig zu wissen ist, dass die Airline von der Zahlung der Entschädigung befreit ist, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Unvorhersehbare Sicherheitsrisiken: Terroranschläge, Bombenwarnungen
  • Unwetter: Stürme, starker Schneefall, Gewitter
  • Streik der Fluglotsen (außerhalb des Verantwortungsbereichs der Airline): Dies ist ein umstrittener Punkt, der oft im Einzelfall geprüft werden muss.
  • Vogelstreik: Ein Vogelschlag kann zu erheblichen Schäden am Triebwerk führen und somit zu einer Verspätung.
  • Politische Unruhen: Demonstrationen, Krieg

Beweispflicht und Vorgehen:

Die Beweispflicht für die Verspätung liegt beim Passagier. Boardingpass, Flugticket und eventuell weitere Belege (z.B. Fotos von Anzeigetafeln) sind wichtige Beweismittel. Die Airline ist verpflichtet, die Gründe für die Verspätung zu erklären. Ein schriftlicher Antrag auf Entschädigung ist empfehlenswert. Bei Ablehnung kann man sich an die zuständige nationale Aufsichtsbehörde wenden oder juristische Hilfe in Anspruch nehmen. Viele Fluggästeverbände bieten in solchen Fällen Unterstützung an.

Zusätzliche Leistungen:

Neben der finanziellen Entschädigung haben Fluggäste bei erheblichen Verspätungen Anspruch auf:

  • Verpflegung und Erfrischungen: Die Airline muss für Essen und Getränke sorgen.
  • Hotelübernachtung: Bei Übernachtungsbedarf muss die Airline für ein Hotelzimmer aufkommen.
  • Telefonate: Die Möglichkeit, kostenlose Telefonate zu führen.

Fazit:

Die Entschädigung bei Flugverspätungen ist ein komplexes Thema. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke und den Gründen für die Verspätung ab. Eine genaue Prüfung der individuellen Situation und gegebenenfalls die Inanspruchnahme rechtlicher Hilfe sind ratsam, um die berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Die Kenntnis der eigenen Rechte als Fluggast ist hierbei von entscheidender Bedeutung.