Wie viel Verspätung DB Rückerstattung?

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Bei Bahnverspätungen über eine Stunde gibt es Rückerstattungsansprüche. Für eine Verspätung um bis zu zwei Stunden können 25 % des Fahrpreises erstattet werden. Ab zwei Stunden Verspätung erhöhen sich die Rückerstattungsansprüche auf 50 %.
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Rückerstattungsansprüche bei Bahnverspätungen bei der Deutschen Bahn (DB)

Bei Verspätungen von Zügen der Deutschen Bahn (DB) stehen Fahrgästen unter bestimmten Bedingungen Rückerstattungsansprüche zu.

Voraussetzungen für eine Rückerstattung

  • Die Verspätung muss mindestens eine Stunde betragen.
  • Die Verspätung muss auf Gründe zurückzuführen sein, die die DB zu vertreten hat (z. B. technische Störungen, Betriebsstörungen).
  • Der Fahrgast muss ein gültiges Ticket für den verspäteten Zug besitzen.

Höhe der Rückerstattung

Die Höhe der Rückerstattung hängt von der Dauer der Verspätung ab:

  • Bis zu zwei Stunden Verspätung: 25 % des Fahrpreises
  • Ab zwei Stunden Verspätung: 50 % des Fahrpreises

Beantragung der Rückerstattung

Rückerstattungsansprüche können innerhalb von sechs Wochen nach der verspäteten Fahrt schriftlich oder online bei der DB beantragt werden. Für die Beantragung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Kopie des Tickets
  • Nachweis der Verspätung (z. B. Verspätungsbescheinigung)
  • Bankverbindung für die Überweisung

Die Bearbeitung der Rückerstattungsanträge kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Die DB ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Antrags über den Rückerstattungsanspruch zu entscheiden.

Hinweis:

Die oben genannten Rückerstattungsansprüche gelten nur für Fahrkarten, die bei der DB erworben wurden oder für die die DB die Beförderungspflicht übernommen hat. Rückerstattungsansprüche für Fahrkarten, die bei anderen Verkehrsunternehmen erworben wurden, müssen bei diesen Unternehmen geltend gemacht werden.