Bei welchen Krankheiten darf man die Pille nicht nehmen?

12 Sicht
Die Einnahme der Pille ist bei schweren Lebererkrankungen, Thrombosen, Brustkrebs und nach Herzinfarkt kontraindiziert. Bestehende Herz-Kreislauf-Probleme oder unregelmäßige Blutungen erfordern ebenfalls eine ärztliche Abklärung vor der Pilleneinnahme. Eine individuelle Beratung ist unerlässlich.
Kommentar 0 mag

Die Pille: Wann ist sie tabu? Ein Überblick über Kontraindikationen

Die Antibabypille, ein weit verbreitetes und effektives Verhütungsmittel, ist nicht für jede Frau geeignet. Die Entscheidung für oder gegen die Pille sollte stets in enger Absprache mit einer Ärztin oder einem Arzt erfolgen, da verschiedene gesundheitliche Faktoren die Einnahme ausschließen oder zumindest kritisch hinterfragen lassen. Ein pauschales “Ja” oder “Nein” gibt es nicht. Dieser Artikel gibt einen Überblick über wichtige Kontraindikationen, vermittelt aber keinen medizinischen Rat. Eine individuelle Beratung durch Fachpersonal ist zwingend erforderlich.

Absolut kontraindiziert – die Pille ist hier verboten:

  • Schwere Lebererkrankungen: Eine stark beeinträchtigte Leberfunktion kann die Metabolisierung der Pillenhormone erheblich stören. Dies führt zu einem erhöhten Risiko für unerwünschte Nebenwirkungen und eine unzureichende Verhütungswirkung. Lebererkrankungen wie Leberzirrhose oder akute Hepatitis stellen daher eine absolute Kontraindikation dar.

  • Thrombosen (Blutgerinnsel): Die Einnahme der Pille erhöht das Risiko für venöse Thrombosen (Beinvenenthrombose) und arterielle Thrombosen (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall). Besteht bereits eine Thrombose oder eine Thrombose-Anamnese (in der Familie oder bei der Patientin selbst), ist die Pille strikt verboten. Auch bei bestimmten Risikofaktoren wie angeborener Thromboseneigung (z.B. Faktor-V-Leiden) ist die Pilleneinnahme kritisch zu betrachten.

  • Brustkrebs: Bei bereits bestehendem Brustkrebs ist die Einnahme der Pille kontraindiziert, da die enthaltenen Hormone das Tumorwachstum potenziell beeinflussen können. Die Situation ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Tumorstadium und der Art des Brustkrebses ab. Eine ausführliche Beratung durch eine Onkologin oder einen Onkologen ist unerlässlich.

  • Herzinfarkt (vorangegangen): Ein kürzlich erlittener Herzinfarkt stellt ein hohes Risiko für eine erneute kardiale Veranstaltung dar. Die Pille kann dieses Risiko weiter erhöhen, weshalb sie nach einem Herzinfarkt in der Regel kontraindiziert ist.

Relativ kontraindiziert – sorgfältige Abwägung erforderlich:

Neben den absoluten Kontraindikationen gibt es eine Reihe von Faktoren, die eine sorgfältige Abwägung vor der Pilleneinnahme notwendig machen. Hierzu gehören:

  • Bestehende Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Hypertonie (Bluthochdruck), koronare Herzkrankheit oder andere Herz-Kreislauf-Probleme erhöhen das Thromboserisiko und erfordern eine ausführliche ärztliche Beratung.

  • Migräne mit Aura: Migräne mit Aura kann ein Hinweis auf ein erhöhtes Schlaganfallrisiko sein. Die Pille kann dieses Risiko potenziell verstärken.

  • Unregelmäßige Blutungen: Unerklärliche oder starke Blutungen sollten vor Beginn der Pilleneinnahme abgeklärt werden, um organische Ursachen auszuschließen.

  • Schwangerschaft und Stillzeit: Die Pille darf während der Schwangerschaft und Stillzeit nicht eingenommen werden.

  • Zigarettenrauchen: Das Rauchen verstärkt das kardiovaskuläre Risiko, das durch die Einnahme der Pille erhöht sein kann. Besonders bei Frauen über 35 Jahren ist die Kombination aus Rauchen und Pilleneinnahme stark kritisch zu sehen.

Fazit: Die Entscheidung für oder gegen die Pille ist höchst individuell. Eine ausführliche Anamneseerhebung und Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt sind unabdingbar, um potenzielle Risiken zu minimieren und die beste Verhütungsmethode für die jeweilige Patientin zu finden. Dieser Artikel dient lediglich der Information und ersetzt keinesfalls einen Arztbesuch.