Bei welcher Krankheit sollte man die Augen lasern?

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Ein erfolgreiches Augenlasern setzt gesunde Hornhaut voraus. Die Fehlsichtigkeit muss im Rahmen von Kurzsichtigkeit (-10 Dioptrien), Weitsichtigkeit (+3 Dioptrien) und Hornhautverkrümmung (bis 5 Dioptrien) liegen. Zusätzliche medizinische Kriterien spielen ebenfalls eine Rolle.
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Augenerkrankungen, bei denen eine Augenlaserbehandlung angezeigt ist

Die Augenlaserbehandlung, auch refraktive Chirurgie genannt, ist ein wirksames Verfahren zur Korrektur von Fehlsichtigkeiten. Sie kann jedoch nur durchgeführt werden, wenn die Augen gesund und bestimmte medizinische Kriterien erfüllt sind.

Wichtige Kriterien für eine Augenlaserbehandlung:

  • Gesunde Hornhaut: Die Hornhaut ist die klare, äußere Schicht des Auges und spielt eine entscheidende Rolle bei der Fokussierung des Lichts auf die Netzhaut. Für eine Augenlaserbehandlung muss die Hornhaut ausreichend dick und frei von Narben oder anderen Unregelmäßigkeiten sein.
  • Fehlsichtigkeit im zulässigen Bereich: Die Augenlaserbehandlung kann Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und Hornhautverkrümmung korrigieren. Jedoch gibt es Grenzen für den Grad der Fehlsichtigkeit, die korrigiert werden kann:
    • Kurzsichtigkeit: Bis zu -10 Dioptrien
    • Weitsichtigkeit: Bis zu +3 Dioptrien
    • Hornhautverkrümmung: Bis zu 5 Dioptrien

Weitere medizinische Kriterien:

Zusätzlich zu den oben genannten Kriterien gibt es weitere medizinische Faktoren, die berücksichtigt werden müssen:

  • Stabile Sehschärfe: Ihre Sehschärfe sollte in den letzten zwei Jahren relativ stabil gewesen sein.
  • Kein Glaukom oder andere Augenerkrankungen: Glaukom und andere schwerwiegende Augenerkrankungen können die Augenlaserbehandlung beeinträchtigen.
  • Medikamentöse Behandlung: Bestimmte Medikamente, wie z. B. Steroide, können die Heilung nach einer Augenlaserbehandlung beeinträchtigen.
  • Alter: Die Augenlaserbehandlung wird im Allgemeinen bei Personen im Alter von 18 bis 40 Jahren durchgeführt.

Augenerkrankungen, die eine Augenlaserbehandlung ausschließen können:

  • Hornhauterkrankungen: Erkrankungen wie Keratokonus und Hornhautdystrophie können die Hornhaut schwächen und eine Augenlaserbehandlung unmöglich machen.
  • Retinaerkrankungen: Erkrankungen wie Makuladegeneration und diabetische Retinopathie können die Netzhaut schädigen und eine Augenlaserbehandlung ausschließen.
  • Systemische Erkrankungen: Erkrankungen wie Lupus, rheumatoide Arthritis und HIV können das Immunsystem beeinträchtigen und die Heilung nach einer Augenlaserbehandlung erschweren.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Augenlaserbehandlung eine geeignete Option zur Korrektur von Fehlsichtigkeiten sein kann, sofern die Augen gesund sind und bestimmte medizinische Kriterien erfüllt sind. Die Beurteilung der Eignung für eine Augenlaserbehandlung sollte stets von einem qualifizierten Augenarzt durchgeführt werden.