Bin ich verpflichtet, meinen Arbeitgeber anzurufen, wenn ich krank bin?

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Die Pflicht zur Krankmeldung beim Arbeitgeber ist nicht gesetzlich genau definiert. Eine Mitteilung per E-Mail oder Telefon ist möglich, aber nicht vorgeschrieben. Die Art der Benachrichtigung hängt vom individuellen Arbeitsverhältnis und den internen Absprachen ab.
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Krankmeldung am Arbeitsplatz: Pflicht oder Höflichkeit?

Die Frage, ob Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber bei Krankheit anrufen müssen, ist nicht einfach mit Ja oder Nein zu beantworten. Eine gesetzlich verankerte Pflicht zur sofortigen telefonischen Krankmeldung existiert nicht. Die Rechtslage ist diffus und hängt stark vom Einzelfall und den individuellen Arbeitsbedingungen ab.

Während ein persönliches Erscheinen im Büro bei Krankheit natürlich ausgeschlossen ist, gestaltet sich die Kommunikation der Arbeitsunfähigkeit deutlich komplexer. Die gängige Praxis, den Arbeitgeber frühzeitig über die Erkrankung zu informieren, basiert in erster Linie auf gegenseitigem Respekt, Rücksichtnahme und der Vermeidung von Unannehmlichkeiten für das Unternehmen. Es geht um Zuverlässigkeit und die Aufrechterhaltung des Arbeitsablaufs.

Was ist üblich und empfehlenswert?

Die meisten Unternehmen erwarten eine frühzeitige Information, idealerweise noch bevor die Arbeitszeit beginnt. Dies ermöglicht es, Aufgaben umzuverteilen, Vertretungen zu organisieren und den Arbeitsablauf so reibungslos wie möglich aufrechtzuerhalten. Die bevorzugte Kommunikationsform variiert: Telefonanrufe sind weit verbreitet und bieten den Vorteil direkter Klärung eventueller Fragen. E-Mails sind eine akzeptable Alternative, besonders wenn die Arbeitsumgebung dies erlaubt oder der Arbeitgeber explizit diese Kommunikationsform bevorzugt. Wichtig ist eine schriftliche Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit, beispielsweise durch ein ärztliches Attest, meist erst nach einer gewissen Dauer der Erkrankung (z.B. ab dem dritten Krankheitstag).

Welche Rolle spielen interne Regelungen?

Der Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen oder interne Richtlinien des Unternehmens regeln oft die Art und Weise der Krankmeldung. Diese Dokumente sollten sorgfältig geprüft werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Hier kann die Pflicht zur telefonischen oder schriftlichen Krankmeldung explizit festgelegt sein. Ignorieren von solchen internen Regelungen kann zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen.

Fazit:

Eine gesetzliche Pflicht zum Anruf besteht nicht. Allerdings ist es aus Gründen der Höflichkeit, des gegenseitigen Respekts und zur Vermeidung von Problemen im Arbeitsverhältnis dringend ratsam, den Arbeitgeber frühzeitig über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Die optimale Kommunikationsform ergibt sich aus den individuellen Arbeitsbedingungen und den internen Absprachen. Im Zweifelsfall sollte der Arbeitsvertrag und die internen Richtlinien konsultiert werden. Eine proaktive und transparente Kommunikation ist immer im Interesse beider Parteien.