Ist es möglich, eine rückwirkende Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen?

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Die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beschränkt sich in der Regel auf den Zeitraum ab dem ersten Arztkontakt. Eine nachträgliche, rückwirkende Ausstellung ist laut AU-Richtlinie meist ausgeschlossen, da die ärztliche Beurteilung auf dem damaligen Befund basiert. Ausnahmen bedürfen besonderer Begründung.

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Kann eine Arbeitsunfähigkeit rückwirkend bescheinigt werden?

Im Allgemeinen gilt, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nur für den Zeitraum ausgestellt werden kann, der ab dem ersten Arztkontakt begonnen hat. Eine rückwirkende Ausstellung ist nach den Richtlinien zur Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU-Richtlinien) in der Regel nicht zulässig.

Gründe für die Beschränkung

Die Ausstellung einer AU basiert auf einer ärztlichen Beurteilung des aktuellen Gesundheitszustands des Patienten. Diese Beurteilung beruht auf den zum Zeitpunkt des Arztkontakts vorliegenden Befunden und Symptomen. Eine rückwirkende Ausstellung würde diese ärztliche Einschätzung untergraben, da sie auf Informationen basiert, die zu einem anderen Zeitpunkt vorlagen.

Ausnahmen

In besonderen Ausnahmefällen kann eine rückwirkende Ausstellung einer AU gerechtfertigt sein, wenn:

  • Der Arzt zum Zeitpunkt des ersten Arztkontakts nicht über ausreichende Informationen verfügte, um eine AU auszustellen.
  • Die Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Notfalls oder anderer dringender Umstände nicht sofort festgestellt werden konnte.
  • Der Patient aufgrund von Krankheit oder anderen Umständen nicht in der Lage war, rechtzeitig einen Arzt aufzusuchen.

In solchen Fällen muss der Arzt die Gründe für die rückwirkende Ausstellung ausführlich begründen und diese Begründung auf der AU vermerken.

Praktische Auswirkungen

Sollte eine rückwirkende AU aus besonderen Gründen ausgestellt werden, hat dies in der Regel keine Auswirkungen auf die Krankengeldzahlung. Die Krankenkasse prüft jedoch die Berechtigung einer rückwirkenden AU sorgfältig, um sicherzustellen, dass sie nicht missbräuchlich erfolgt.

Fazit

Eine rückwirkende Arbeitsunfähigkeit kann in Ausnahmefällen ausgestellt werden, wenn besondere Gründe vorliegen. Die AU-Richtlinien beschränken die rückwirkende Ausstellung jedoch in der Regel, um die Integrität der ärztlichen Beurteilung zu wahren.