Wird eine Krankmeldung überprüft?

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Im Zweifelsfall kann der Arbeitgeber beim Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) eine gutachterliche Stellungnahme anfordern, um die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters zu überprüfen. Dies geschieht in der Regel, wenn der Arbeitgeber Zweifel an der Echtheit der Erkrankung hegt.

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Wird eine Krankmeldung überprüft? – Ein genauer Blick

Krankmeldungen sind ein sensibles Thema, das sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer betrifft. Während Arbeitnehmer im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, tragen Arbeitgeber die Kosten und müssen den Arbeitsausfall kompensieren. Das führt manchmal zu Misstrauen und der Frage: Wird eine Krankmeldung tatsächlich überprüft?

Die kurze Antwort lautet: Ja, es kann vorkommen. Allerdings gibt es klare Regeln und Grenzen, die Arbeitgeber beachten müssen. Eine routinemäßige Überprüfung jeder Krankmeldung findet nicht statt. Der Arbeitgeber hat kein generelles Recht, die Diagnose oder Details zur Erkrankung zu erfahren. Das Arztgeheimnis schützt den Arbeitnehmer und der Arzt darf ohne dessen Einwilligung keine Informationen preisgeben.

Wann darf der Arbeitgeber die Krankmeldung überprüfen lassen?

Ein begründeter Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit muss vorliegen. Dies kann der Fall sein bei:

  • Häufigen Kurzerkrankungen: Wiederholte, kurze Krankmeldungen, insbesondere im zeitlichen Zusammenhang mit Urlaub oder Feiertagen, können Verdacht aufkommen lassen.
  • Unplausiblen Krankheitsverläufen: Widersprüchliche Angaben des Arbeitnehmers zur Erkrankung oder ein ungewöhnlich schneller Genesungsverlauf können Zweifel wecken.
  • Konflikten am Arbeitsplatz: Besteht ein akuter Konflikt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, kann der Arbeitgeber die Krankmeldung eher hinterfragen.
  • Hinweisen Dritter: Erhält der Arbeitgeber konkrete Hinweise von Kollegen oder anderen Personen, die die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers in Frage stellen, kann dies einen Anlass zur Überprüfung darstellen.

Wie läuft eine Überprüfung ab?

Im Zweifelsfall kann der Arbeitgeber den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einschalten. Dieser prüft dann anhand der vorliegenden Informationen, ob die Arbeitsunfähigkeit medizinisch begründet ist. Der MDK kann den Arbeitnehmer zu einem Gutachtertermin einladen. Die Kosten für die Begutachtung trägt in der Regel die Krankenkasse. Der Arbeitgeber erhält vom MDK lediglich eine Aussage darüber, ob die Arbeitsunfähigkeit bestätigt oder nicht bestätigt werden konnte. Details zur Erkrankung werden nicht mitgeteilt.

Was passiert bei einer unberechtigten Krankmeldung?

Stellt sich heraus, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht gerechtfertigt war, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Eine Abmahnung, Kündigung oder gar die Rückforderung der Lohnfortzahlung sind möglich.

Fazit:

Die Überprüfung einer Krankmeldung ist kein Selbstzweck und unterliegt strengen Regeln. Arbeitgeber sollten Zurückhaltung üben und nur bei begründetem Zweifel den MDK einschalten. Offene Kommunikation und ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind wichtig, um Missverständnisse und unnötige Überprüfungen zu vermeiden. Arbeitnehmer sollten ihrerseits ihre Mitwirkungspflicht erfüllen und dem Arbeitgeber die erforderlichen Nachweise über ihre Arbeitsunfähigkeit vorlegen.