Ist man verpflichtet, die Krankmeldung an die Krankenkasse zu schicken?

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Arbeitgeber müssen seit Januar 2023 die Daten von Krankschreibungen (AU) bei den Krankenkassen abrufen. Die Arbeitnehmer müssen keine Bescheinigungen mehr an ihren Arbeitgeber übermitteln. Die Pflicht zur Übermittlung liegt nun beim Arbeitgeber.

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Krankmeldung: Wer meldet was an die Krankenkasse?

Seit Januar 2023 hat sich die Abwicklung von Krankschreibungen (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, kurz AU) grundlegend geändert. Die bisherige Praxis, dass Arbeitnehmer ihre Krankschreibung an den Arbeitgeber übermitteln mussten, ist Vergangenheit. Die Pflicht zur Übermittlung der Daten liegt nun beim Arbeitgeber. Doch was bedeutet dies konkret für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Die Rolle des Arbeitgebers:

Arbeitgeber sind nun verpflichtet, die Daten von Krankschreibungen direkt an die Krankenkasse zu übermitteln. Sie müssen die Informationen über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, den Beginn und das Ende der Krankschreibung, sowie die Diagnose des Arztes an die Krankenkasse weiterleiten. Dies geschieht elektronisch über ein digitales System, das von den Krankenkassen bereitgestellt wird. Die spezifischen Prozeduren und benötigten Formulare sind je nach Krankenkasse unterschiedlich und werden den Unternehmen in der Regel klar kommuniziert.

Die Rolle des Arbeitnehmers:

Arbeitnehmer müssen keine Krankschreibung mehr an ihren Arbeitgeber schicken. Sie erhalten weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt, aber diese Bescheinigung wird nun direkt zur Bearbeitung von Leistungen an die Krankenkasse weitergeleitet. Der Arbeitnehmer muss sich weiterhin um die notwendigen Schritte zur Ausstellung der Krankschreibung durch den Arzt kümmern. Die Krankenkasse ist somit direkt für die Berechnung und Auszahlung der Leistungen zuständig.

Vorteile der neuen Regelung:

Die zentrale Übermittlung der Daten durch den Arbeitgeber bringt einige Vorteile mit sich:

  • Vereinfachte Abwicklung: Der administrative Aufwand für den Arbeitnehmer wird deutlich reduziert.
  • Effizientere Datenverarbeitung: Die Krankenkasse kann die Daten direkt und umfassend erfassen, was die Bearbeitung von Leistungen beschleunigen kann.
  • Steigerung der Transparenz: Alle relevanten Informationen sind zentral an einem Ort verfügbar.
  • Geringere Fehleranfälligkeit: Durch die direkte Übermittlung der Daten an die Krankenkasse wird die Wahrscheinlichkeit von Fehlern reduziert, die durch manuelle Eingaben entstehen können.

Herausforderungen und mögliche Fragen:

Trotz der Vorteile können noch Fragen und Herausforderungen bei der Umsetzung der neuen Regelungen bestehen.

  • Technische Voraussetzungen: Unternehmen müssen sich gegebenenfalls mit der neuen elektronischen Abwicklung auseinandersetzen und die notwendigen Systeme einrichten.
  • Kommunikation: Es ist wichtig, dass die Krankenkasse die nötigen Informationen und Anweisungen zur korrekten Datenübermittlung den Arbeitgebern zur Verfügung stellt.
  • Fristen und Verfahren: Die genaue Verfahrensweise und Fristen, die für die Datenübermittlung gelten, sollten von den Arbeitgebern und Krankenkassen im Detail geklärt werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neue Regelung zur Übermittlung von Krankschreibungen den Arbeitsablauf für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinfacht. Die zentralen Informationen werden jetzt über die Krankenkassen abgewickelt, was die Transparenz und Effizienz im Prozess erhöht. Es bleibt jedoch die Aufgabe, die technischen und kommunikativen Herausforderungen zu meistern, um die neue Regelung reibungslos umzusetzen.