Kann der Arbeitgeber AU in Papierform verlangen?

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Arbeitgeber dürfen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mehr in Papierform verlangen. Eine ärztliche Bestätigung bleibt jedoch als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit rechtlich relevant. Die elektronische Kommunikation ist mittlerweile die übliche Praxis.
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Papierloses Krankmelden: Das Ende der AU in Papierform?

Die Zeiten, in denen der Arbeitnehmer mit einer handschriftlich ausgefüllten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zum Arbeitgeber eilte, gehören der Vergangenheit an. Seit der Einführung des elektronischen Datenaustausches zwischen Arzt und Krankenkasse ist die papiergebundene AU weitgehend obsolet. Doch was bedeutet das für die Praxis? Kann der Arbeitgeber überhaupt noch eine AU in Papierform verlangen?

Die eindeutige Antwort lautet: Nein, der Arbeitgeber darf keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform mehr verlangen. Die elektronische Übermittlung der AU an die Krankenkasse ist Standard und bildet die Grundlage für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Diese elektronische Übermittlung entbindet den Arbeitnehmer von der Pflicht, dem Arbeitgeber eine Kopie der Bescheinigung in Papierform zu übergeben. Ein explizites Verlangen nach dem Papierdokument stellt einen Verstoß gegen die gängige Praxis und kann als unzulässige Behinderung des Arbeitnehmers gewertet werden.

Doch Vorsicht: Das bedeutet nicht, dass die ärztliche Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit an sich ihre Bedeutung verloren hat. Die elektronische Übermittlung an die Krankenkasse dient primär der Abrechnung und der Kontrolle der Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber hat weiterhin ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Arbeitsunfähigkeit seines Mitarbeiters, insbesondere hinsichtlich der Dauer und der Art der Erkrankung. Dieses Interesse kann jedoch – und sollte – über andere Wege abgedeckt werden. Eine schriftliche Mitteilung des Arbeitnehmers über die Arbeitsunfähigkeit, gegebenenfalls mit einer kurzen Beschreibung des Grundes (ohne detaillierte medizinische Informationen), ist völlig ausreichend und rechtlich unbedenklich.

Die elektronische Kommunikation ist der Standard: Der Arbeitgeber sollte den Arbeitnehmer nicht mit unnötigen Formalitäten belasten und stattdessen die moderne Technik nutzen. Eine Anfrage bei der Krankenkasse oder eine interne Vereinbarung über die Informationsweitergabe sind sinnvolle Alternativen. Das Einfordern einer Papier-AU zeugt von einem veralteten Verständnis der Prozesse und kann zu unnötigen Konflikten führen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Papier-AU ist Geschichte. Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch mehr auf ein physisches Dokument. Eine transparente und zeitgemäße Kommunikation ist im Interesse beider Seiten und entspricht dem aktuellen Rechtsstand. Die elektronische Übermittlung garantiert Effizienz und Rechtssicherheit. Der Fokus sollte auf dem vertrauensvollen Austausch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer liegen, anstatt auf veralteten und unnötigen Formalien.