Kann der Arbeitgeber eine Krankmeldung per Telefon verlangen?

14 Sicht
Arbeitgeber dürfen unter bestimmten Voraussetzungen eine telefonische Krankschreibung anfordern. Das gilt für leichte Erkrankungen ohne schwere Symptome, gemäß § 92 Abs. 4a SGB V. Eine Einschränkung auf bestimmte Krankheitsbilder ist nicht mehr vorgeschrieben.
Kommentar 0 mag

Kann der Arbeitgeber eine telefonische Krankmeldung verlangen?

In der Regel müssen Arbeitnehmer bei Krankheit ihrem Arbeitgeber eine ärztliche Krankmeldung vorlegen. Allerdings gibt es eine Ausnahme für leichte Erkrankungen ohne schwere Symptome: Gemäß § 92 Abs. 4a SGB V kann der Arbeitgeber eine telefonische Krankmeldung verlangen.

Voraussetzungen für eine telefonische Krankmeldung

Eine telefonische Krankmeldung ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Die Erkrankung ist leicht und ohne schwere Symptome.
  • Der Arbeitnehmer ist nicht in der Lage, persönlich eine Arztpraxis aufzusuchen.
  • Der Arbeitnehmer ist in der Lage, die Krankheitssymptome telefonisch zu schildern.

Dauer der telefonischen Krankmeldung

Die telefonische Krankmeldung gilt zunächst für drei Kalendertage. Innerhalb dieser Zeit muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine schriftliche Krankmeldung per Post oder E-Mail nachreichen.

Dokumentationspflicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die telefonische Krankmeldung zu dokumentieren. Dazu gehören:

  • Datum und Uhrzeit der Meldung
  • Name und Kontaktdaten des Arbeitnehmers
  • Beschreibung der Krankheitssymptome
  • Name und Kontaktdaten des Arztes (optional)

Keine Einschränkung auf bestimmte Krankheitsbilder

Im Gegensatz zur früheren Rechtslage gibt es keine Einschränkung auf bestimmte Krankheitsbilder mehr. Die telefonische Krankmeldung ist für alle leichten Erkrankungen ohne schwere Symptome zulässig.

Ausnahmen von der Regel

Es gibt einige Ausnahmen, in denen eine telefonische Krankmeldung nicht ausreicht:

  • Bei schweren Erkrankungen mit Ausfall von mehr als drei Tagen.
  • Wenn der Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat.
  • Wenn der Arbeitnehmer aufgrund der Erkrankung nicht in der Lage ist, die Krankheitssymptome telefonisch zu schildern.

Fazit

Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen eine telefonische Krankmeldung verlangen. Diese Ausnahme gilt für leichte Erkrankungen ohne schwere Symptome und ist auf drei Kalendertage begrenzt. Innerhalb dieser Zeit muss der Arbeitnehmer eine schriftliche Krankmeldung nachreichen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die telefonische Krankmeldung zu dokumentieren und sichert so die ordnungsgemäße Abwicklung der Krankheitsabwesenheit.