Kann ein Arzt mir ein Attest verweigern?
Kann ein Arzt mir ein Attest verweigern?
Als Patient hat man grundsätzlich Anspruch auf die Ausstellung eines ärztlichen Attests, wenn die medizinischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Eine Verweigerung dieses Attests ist nur in bestimmten Fällen gerechtfertigt.
Rechtliche Verpflichtung
Die Bundesärztekammer bestätigt die rechtliche Verpflichtung von Ärzten, Atteste auszustellen, sofern eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Dies ergibt sich aus § 7 der Berufsordnung für die deutschen Ärzte. Demnach ist der Arzt “verpflichtet, nach bestem Wissen und Können zu diagnostizieren und zu therapieren sowie für die Durchführung aller erforderlichen Maßnahmen Sorge zu tragen.”
Gründe für eine Verweigerung
Eine Verweigerung eines Attests ist nur gerechtfertigt, wenn keine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn:
- Der Patient vortäuscht oder übertreibt seine Symptome.
- Die vorgebrachten Symptome nicht zu einer Arbeitsunfähigkeit führen.
- Der Arzt den Verdacht hat, dass das Attest für unzulässige Zwecke verwendet werden soll.
Vorgehen bei einer Verweigerung
Wenn ein Arzt Ihnen ein Attest verweigert, können Sie zunächst versuchen, die Gründe für die Verweigerung zu klären. Reichen Sie dem Arzt gegebenenfalls zusätzliche Informationen oder suchen Sie einen zweiten Arzt auf, um eine weitere medizinische Einschätzung einzuholen.
Sollten Sie auch weiterhin ein Attest benötigen, können Sie sich an die zuständige Ärztekammer wenden. Diese kann vermitteln und ggf. eine Stellungnahme zum Fall abgeben.
Fazit
Ärzte sind grundsätzlich verpflichtet, Atteste auszustellen, wenn die medizinischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Eine Verweigerung ist nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt, wenn keine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Patienten haben das Recht, auf diese ärztliche Leistung zu bestehen und können sich im Falle einer Verweigerung an die Ärztekammer wenden.
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