Kann ein Attest abgelehnt werden?
Kann ein Arbeitgeber ein ärztliches Attest ablehnen?
Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU-Bescheinigungen) gelten in Deutschland als starkes Beweismittel für die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters. Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber eine solche Bescheinigung nicht einfach ablehnen, ohne stichhaltige Gründe zu haben.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für die Anerkennung von AU-Bescheinigungen findet sich im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Gemäß § 5 Abs. 1 EFZG ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinen Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit fortzuzahlen, wenn diese durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird.
Ablehnungsgründe
Trotz der starken Beweiskraft können Arbeitgeber in Ausnahmefällen eine AU-Bescheinigung ablehnen, wenn triftige Gründe für begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Zulässige Ablehnungsgründe sind:
- Konkrete Anhaltspunkte für eine Vortäuschung der Krankheit: Dies können beispielsweise Zeugenaussagen oder soziale Medienbeiträge sein, die die tatsächliche Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters belegen.
- Strafanzeige wegen Vortäuschung einer Krankheit: Eine Anzeige der Strafverfolgungsbehörden kann ein starkes Indiz für einen Missbrauch der AU-Bescheinigung sein.
- Systematische Krankmeldungen: Wenn ein Mitarbeiter wiederholt über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben wird, ohne dass eine entsprechende gesundheitliche Beeinträchtigung nachgewiesen werden kann.
- Offensichtliche Widersprüche in der AU-Bescheinigung: Widersprüche in der Diagnose, der Dauer der Arbeitsunfähigkeit oder anderen Angaben können die Glaubwürdigkeit der Bescheinigung in Frage stellen.
- Ärztliches Gutachten: In Zweifelsfällen kann der Arbeitgeber ein ärztliches Gutachten einholen, das die Arbeitsunfähigkeit unabhängig bestätigt oder widerlegt.
Verfahren zur Ablehnung
Wenn ein Arbeitgeber eine AU-Bescheinigung ablehnen möchte, muss er dies dem Arbeitnehmer unverzüglich mitteilen. Eine Ablehnung ohne Angabe von Gründen ist unzulässig. Die Gründe für die Ablehnung müssen dem Arbeitnehmer schriftlich dargelegt werden.
Dem Arbeitnehmer bleibt es unbenommen, gegen die Ablehnung der AU-Bescheinigung Widerspruch einzulegen. Hierzu hat er die Möglichkeit, sich an den zuständigen Betriebsrat oder die Gewerkschaft zu wenden.
Fazit
Auch wenn AU-Bescheinigungen grundsätzlich als starkes Beweismittel gelten, können Arbeitgeber diese in begründeten Einzelfällen ablehnen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Vortäuschung der Krankheit oder andere schwerwiegende Gründe vorliegen. Die Ablehnung muss jedoch schriftlich unter Angabe der Gründe erfolgen, und dem Arbeitnehmer steht die Möglichkeit des Widerspruchs zu.
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