Kann ich eine Krankschreibung ablehnen?

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Arbeitnehmer können eine Krankschreibung nicht einfach zurückweisen. Der Arztbericht genießt hohen rechtlichen Stellenwert. Nur bei stichhaltigen und nachweisbaren Zweifeln an der Erkrankung, die den Verdacht auf Missbrauch begründen, ist eine Ablehnung rechtlich zulässig. Dies erfordert fundierte Beweise.

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Krankschreibung ablehnen: Wann ist das erlaubt?

Eine Krankschreibung vom Arzt ist ein wichtiges Dokument für Arbeitnehmer. Sie dient als Nachweis, dass man arbeitsunfähig ist und deshalb nicht zur Arbeit erscheinen muss. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber diese Krankschreibung anzweifelt und ablehnen möchte? Dürfen Arbeitgeber eine Krankschreibung einfach ignorieren? Die Antwort ist komplex, aber im Grunde gilt: Eine Krankschreibung hat einen hohen Stellenwert und kann nicht so einfach abgewiesen werden.

Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber

Grundsätzlich genießt die ärztliche Bescheinigung einen hohen Beweiswert. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber zunächst davon ausgehen muss, dass die Krankschreibung korrekt ist und der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig ist. Der Arbeitgeber kann eine Krankschreibung also nicht einfach ablehnen, weil ihm die Nase des Arbeitnehmers nicht passt oder weil er ihn für einen Simulanten hält.

Wann eine Ablehnung in Frage kommt

Eine Ablehnung der Krankschreibung durch den Arbeitgeber ist nur in Ausnahmefällen und unter sehr strengen Voraussetzungen möglich. Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber stichhaltige und nachweisbare Zweifel an der Richtigkeit der Krankschreibung hat, die den Verdacht auf Missbrauch begründen. Das bedeutet, er muss handfeste Beweise vorlegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich nicht krank ist, sondern die Krankschreibung erschlichen oder missbräuchlich genutzt hat.

Was sind stichhaltige Beweise?

Solche Beweise können beispielsweise sein:

  • Offensichtliche Widersprüche: Der Arbeitnehmer gibt im Gespräch mit Kollegen an, topfit zu sein, obwohl er krankgeschrieben ist.
  • Ungewöhnliche Verhaltensmuster: Der Arbeitnehmer wird während der Krankschreibung bei anstrengenden Freizeitaktivitäten beobachtet, die mit der angegebenen Krankheit unvereinbar sind (z.B. Bergsteigen mit einem Bandscheibenvorfall).
  • Vorgeschichte: Es gibt eine Vorgeschichte von häufigen und auffälligen Krankmeldungen, die den Verdacht auf Missbrauch erhärten.
  • Unstimmigkeiten mit dem Arzt: Der Arbeitgeber hat konkrete Anhaltspunkte, dass der Arzt die Krankschreibung unkorrekt oder leichtfertig ausgestellt hat. (Dies ist allerdings ein sehr sensibles Thema und erfordert äußerste Vorsicht.)

Wichtig: Der Arbeitgeber muss seine Zweifel beweisen!

Es reicht nicht aus, dass der Arbeitgeber ein Bauchgefühl hat oder den Arbeitnehmer einfach nicht mag. Er muss konkrete Beweise vorlegen können, die seine Zweifel an der Richtigkeit der Krankschreibung untermauern. Die Beweislast liegt klar beim Arbeitgeber.

Was kann der Arbeitgeber tun?

Wenn der Arbeitgeber stichhaltige Zweifel hat, hat er folgende Möglichkeiten:

  • Gespräch mit dem Arbeitnehmer: Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer zu einem Gespräch einladen, um die Gründe für die Krankschreibung zu erfragen und seine Zweifel zu äußern.
  • Amtsärztliche Untersuchung: Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer auffordern, sich von einem Amtsarzt untersuchen zu lassen. Das Ergebnis dieser Untersuchung kann die Krankschreibung entweder bestätigen oder widerlegen.
  • Detektiv beauftragen: In Extremfällen und unter Einhaltung strenger datenschutzrechtlicher Bestimmungen kann der Arbeitgeber einen Detektiv beauftragen, den Arbeitnehmer zu observieren. Dies sollte jedoch nur als allerletzte Maßnahme in Betracht gezogen werden.

Konsequenzen einer unberechtigten Ablehnung

Lehnt der Arbeitgeber eine Krankschreibung unberechtigt ab und verweigert beispielsweise die Lohnfortzahlung, riskiert er rechtliche Konsequenzen. Der Arbeitnehmer kann dann gerichtlich gegen den Arbeitgeber vorgehen.

Fazit

Eine Krankschreibung ist ein wichtiges Dokument, das nicht leichtfertig abgewiesen werden darf. Der Arbeitgeber muss stichhaltige und nachweisbare Gründe haben, um die Richtigkeit einer Krankschreibung anzuzweifeln. Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber. Bei Zweifeln sollte der Arbeitgeber zunächst das Gespräch mit dem Arbeitnehmer suchen und gegebenenfalls eine amtsärztliche Untersuchung veranlassen. Eine unberechtigte Ablehnung der Krankschreibung kann für den Arbeitgeber teuer werden.