Kann ein Arzt die Krankschreibung ablehnen?
Ein Arzt darf die Krankschreibung nicht willkürlich verweigern. Es müssen triftige Gründe vorliegen, wie z. B. das Fehlen einer Arbeitsunfähigkeit. Die Deutsche Bundesärztekammer betont, dass Ärzte verpflichtet sind, die Krankschreibung abzulehnen, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Krankschreibung: Wann darf der Arzt sie verweigern?
Die Krankschreibung, umgangssprachlich auch „gelber Schein“ genannt, ist ein wichtiges Instrument, um Arbeitnehmer bei Krankheit vor den Folgen ihrer Arbeitsunfähigkeit zu schützen. Doch was passiert, wenn der Arzt die Krankschreibung verweigert? Darf er das überhaupt? Die Antwort lautet: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Ein Arzt darf die Krankschreibung nicht willkürlich ablehnen, sondern muss seine Entscheidung medizinisch begründen.
Die Grundlage für eine Krankschreibung bildet die Arbeitsunfähigkeit. Diese liegt vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit seine berufliche Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung seiner Erkrankung ausüben kann. Die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit obliegt dem Arzt. Er muss im Rahmen seiner ärztlichen Sorgfaltspflicht den Gesundheitszustand des Patienten sorgfältig prüfen und alle relevanten Faktoren berücksichtigen.
Kann der Arzt nach eingehender Untersuchung keine Erkrankung feststellen, die eine Arbeitsunfähigkeit begründet, ist er berechtigt, die Krankschreibung zu verweigern. Dies gilt auch, wenn die bestehende Erkrankung die Arbeitsfähigkeit des Patienten nicht beeinträchtigt. Ein Schnupfen, der zwar lästig, aber nicht arbeitshindernd ist, rechtfertigt beispielsweise keine Krankschreibung.
Die (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte verpflichtet die Ärzte sogar dazu, eine Krankschreibung zu verweigern, wenn die medizinischen Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind. Eine unberechtigte Krankschreibung wäre ein Missbrauch des Systems und könnte sowohl für den Arzt als auch für den Patienten rechtliche Konsequenzen haben.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Entscheidung über die Krankschreibung in der medizinischen Kompetenz des Arztes liegt. Zweifel an der Beurteilung des Arztes können durch eine zweite ärztliche Meinung geklärt werden. Im Streitfall kann der Medizinische Dienst der Krankenversicherung eingeschaltet werden.
Neben der medizinischen Beurteilung spielen auch die individuellen Bedingungen des Arbeitsplatzes eine Rolle. So kann es sein, dass eine Erkrankung, die in einem Beruf keine Arbeitsunfähigkeit begründet, in einem anderen Beruf sehr wohl arbeitshindernd ist. Der Arzt sollte daher im Gespräch mit dem Patienten auch die konkreten Arbeitsbedingungen erfragen und in seine Entscheidung einbeziehen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Ein Arzt darf die Krankschreibung verweigern, wenn keine medizinisch begründete Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Die Entscheidung liegt in seiner ärztlichen Kompetenz und muss sorgfältig abgewogen werden. Patienten haben im Zweifelsfall die Möglichkeit, eine zweite ärztliche Meinung einzuholen.
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