Kann ich im Krankenstand das Land verlassen?

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Krankheitsbedingte Auslandsreisen sind grundsätzlich möglich, folgen aber den heimischen Regeln. Bei längeren Krankmeldungen (über sechs Wochen) mit Krankengeldzahlung ist jedoch nur die Reise in EU-Länder erlaubt. Andere Länder sind in solchen Fällen nicht zulässig.
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Darf ich während des Krankenstands im Ausland verreisen?

Wenn Sie krank sind, können Sie in der Regel nicht einfach ins Ausland reisen. Es gelten je nach Land und Dauer der Krankheit unterschiedliche Regelungen.

Innerhalb der EU

  • Bei einer Krankmeldung von bis zu sechs Wochen können Sie sich innerhalb der Europäischen Union (EU) frei bewegen.
  • Bei längerer Krankmeldung ist eine Auslandsreise nur in EU-Länder erlaubt, in denen eine Krankenversicherung besteht. Sie sind verpflichtet, Ihre Krankenkasse vor der Abreise zu informieren.

Außerhalb der EU

  • Bei einer Krankmeldung von bis zu sechs Wochen können Sie nur in Länder reisen, für die Sie eine gültige Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben.
  • Bei längerer Krankmeldung ist eine Auslandsreise außerhalb der EU in der Regel nicht gestattet.

Beantragung einer Auslandsreise

Wenn Sie während des Krankenstands ins Ausland reisen möchten, müssen Sie dies bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Ziel des Auslandsaufenthalts
  • Zeitraum des Auslandsaufenthalts
  • Land, in das Sie reisen

Genehmigung der Auslandsreise

Ihre Krankenkasse wird Ihren Antrag prüfen und entscheiden, ob sie Ihre Auslandsreise genehmigt. Folgende Faktoren können die Entscheidung beeinflussen:

  • Schweregrad Ihrer Krankheit
  • Angemessenheit der Reise
  • Gültigkeit Ihrer Krankenversicherung

Folgen einer nicht genehmigten Auslandsreise

Wenn Sie während des Krankenstands ohne Genehmigung ins Ausland reisen, kann Ihre Krankenkasse folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Streichung des Krankengelds
  • Rückforderung bereits gezahlten Krankengelds
  • Einleitung eines Strafverfahrens

Ausnahmen

In bestimmten Ausnahmefällen kann die Krankenkasse eine Auslandsreise auch außerhalb der EU genehmigen, insbesondere:

  • Aus medizinischen Gründen (z. B. Anschlussheilbehandlung)
  • Zur Pflege schwer erkrankter Angehöriger
  • Aus persönlichen Gründen (z. B. Todesfall in der Familie)

Es ist jedoch wichtig, dass Sie sich vor der Reise mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um die Genehmigung einzuholen.