Wie lange darf ich im Krankenstand bleiben?
Im Krankheitsfall erhalten Arbeitnehmer zunächst sechs Wochen ihr volles Gehalt. Je nach Betriebszugehörigkeit kann sich dieser Zeitraum auf bis zu zwölf Wochen verlängern. Anschliessend haben sie für weitere vier Wochen Anspruch auf die Hälfte ihres regulären Gehalts. Diese Regelung bietet eine finanzielle Absicherung während der Genesungsphase.
Wie lange darf ich krankgeschrieben sein und was gilt es zu beachten?
Krankheit kann jeden treffen. Doch wie lange darf man eigentlich im Krankenstand bleiben und welche Regelungen gelten dabei? Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen rund um die Dauer der Krankschreibung und die damit verbundenen finanziellen Absicherungen in Deutschland.
Die landläufige Annahme, man erhalte sechs Wochen lang sein volles Gehalt, ist zwar nicht falsch, aber ungenau. Richtig ist: Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für die Dauer von sechs Wochen. Dieser Anspruch entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Beschäftigung im selben Betrieb. Die Entgeltfortzahlung entspricht dem regulären Gehalt, inklusive aller Zulagen und Zuschläge.
Was passiert nach sechs Wochen?
Nach sechs Wochen endet die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. Tritt innerhalb von zwölf Monaten erneut dieselbe Krankheit auf, verlängert sich die Entgeltfortzahlung auf maximal zwölf Wochen. Wichtig: Hierbei handelt es sich um dieselbe Krankheit, nicht nur um ähnliche Symptome. Die Beurteilung obliegt dem Arzt.
Anschließend springt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Der Anspruch auf Krankengeld besteht für maximal 78 Wochen für dieselbe Krankheit innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren. Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttolohns, jedoch maximal 90 Prozent des Nettolohns.
Sonderfälle und wichtige Hinweise:
- Längere Betriebszugehörigkeit: Die Aussage, die Entgeltfortzahlung könne sich je nach Betriebszugehörigkeit verlängern, ist irreführend. Die Dauer der Entgeltfortzahlung ist gesetzlich auf sechs Wochen (bzw. zwölf Wochen bei erneuter Erkrankung) festgelegt und unabhängig von der Betriebszugehörigkeit.
- Schwerbehinderte Menschen: Für schwerbehinderte Menschen gelten besondere Regelungen. Sie haben unter Umständen Anspruch auf eine längere Entgeltfortzahlung.
- Meldepflicht: Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden und die voraussichtliche Dauer anzugeben. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss spätestens am vierten Tag der Erkrankung beim Arbeitgeber vorliegen.
- Kündigungsschutz: Während der Krankschreibung besteht Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist in dieser Zeit nur unter besonderen Umständen möglich.
- Arztbesuche: Die regelmäßige Teilnahme an den vom Arzt verordneten Untersuchungen ist Pflicht. Eine Missachtung kann zum Verlust des Krankengeldes führen.
Dieser Artikel bietet einen Überblick über die wichtigsten Regelungen zur Dauer des Krankenstandes. Im Einzelfall können jedoch weitere Faktoren eine Rolle spielen. Im Zweifelsfall sollten Betroffene sich an ihre Krankenkasse oder einen Rechtsanwalt wenden.
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