Kann man im gleichen Quartal den Facharzt wechseln?

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Als Kassenpatient ist ein Arztwechsel innerhalb eines Quartals grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen bestehen nur bei wichtigen Gründen, beispielsweise einer nachhaltigen Störung des Vertrauensverhältnisses zum bisherigen Arzt.

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Kann man im gleichen Quartal den Facharzt wechseln?

Als gesetzlich Versicherter ist ein Arztwechsel innerhalb eines Quartals in der Regel nicht möglich. Dies gilt auch für den Wechsel eines Facharztes. Das Quartal beginnt jeweils am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober.

Ausnahmen vom Quartalswechsel

Ausnahmen vom Quartalswechsel sind nur bei wichtigen Gründen möglich. Hierzu zählen:

  • Nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses zum bisherigen Arzt
  • Umzug in einen anderen Bezirk oder Bundesland
  • Wechsel der Krankenkasse
  • Aufnahme in eine stationäre Einrichtung

Nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses

Eine nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses liegt vor, wenn die Zusammenarbeit zwischen Arzt und Patient aufgrund schwerwiegender Gründe nicht mehr funktioniert. Beispiele hierfür sind:

  • Missverständnisse oder mangelnde Kommunikation
  • Fehldiagnosen oder Behandlungsfehler
  • Unfreundliches oder respektloses Verhalten
  • Beeinträchtigung des Arzt-Patienten-Verhältnisses durch äußere Umstände (z.B. Sprachbarriere)

Prüfung durch die Krankenkasse

Wenn der Versicherte einen Arztwechsel innerhalb eines Quartals beantragt, prüft die Krankenkasse zunächst die Gründe für den Wechsel. Nur wenn ein wichtiger Grund vorliegt, wird der Wechsel genehmigt.

Antragstellung für einen Arztwechsel

Der Antrag auf einen Arztwechsel innerhalb eines Quartals muss schriftlich bei der Krankenkasse gestellt werden. Dem Antrag müssen die Gründe für den Wechsel beigefügt werden. Die Krankenkasse prüft den Antrag und trifft eine Entscheidung.

Fazit

Als Kassenpatient ist ein Arztwechsel innerhalb eines Quartals grundsätzlich nicht möglich. Nur bei wichtigen Gründen, wie einer nachhaltigen Störung des Vertrauensverhältnisses zum bisherigen Arzt, kann ein Wechsel genehmigt werden. Der Antrag auf einen Arztwechsel muss schriftlich bei der Krankenkasse gestellt und begründet werden. Die Krankenkasse prüft den Antrag und trifft eine Entscheidung.