Kann man im Krankenstand Urlaub beantragen?
Wer während des gesamten Urlaubsjahres ununterbrochen krankgeschrieben war, hat grundsätzlich Anspruch auf Urlaub. Allerdings kann dieser Anspruch aufgrund der fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit nicht direkt geltend gemacht werden. Eine tatsächliche Urlaubsgewährung ist während der Krankheitsphase rechtlich nicht möglich und muss bis zur Genesung aufgeschoben werden.
Urlaubsanspruch bei Krankheit
Wer während des gesamten Urlaubsjahres ununterbrochen arbeitsunfähig erkrankt ist, hat grundsätzlich Anspruch auf seinen Jahresurlaub. Allerdings ist eine tatsächliche Urlaubsgewährung während der Krankheitsphase rechtlich nicht möglich. Der Urlaubsanspruch muss bis zur Genesung aufgeschoben werden.
Der Anspruch auf Urlaub beruht auf dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Dieses Gesetz garantiert Arbeitnehmern einen bezahlten Erholungsurlaub von mindestens 24 Werktagen pro Jahr. Der Urlaub dient der körperlichen und geistigen Erholung des Arbeitnehmers.
Während der Krankheit ist der Arbeitnehmer jedoch nicht in der Lage, sich zu erholen. Die Krankheit führt zu einer Einschränkung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit. Daher kann ein Urlaub während der Krankheit nicht den gesetzlichen Erholungszwecken dienen.
Die Rechtsprechung hat entschieden, dass der Urlaubsanspruch zwar grundsätzlich bestehen bleibt, aber nicht während der Krankheit ausgeübt werden kann. Eine tatsächliche Urlaubsgewährung ist erst nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit möglich.
Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch nach seiner Genesung geltend machen kann. Er kann den Urlaub dann entweder im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr nehmen.
Es ist jedoch zu beachten, dass der Urlaubsanspruch verfallen kann, wenn er nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen geltend gemacht wird. Gemäß § 7 Abs. 3 BUrlG muss der Urlaub innerhalb von 15 Monaten nach Ende des Urlaubsjahres genommen werden. Andernfalls verfällt der Anspruch.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Arbeitnehmer, die während des gesamten Urlaubsjahres krankgeschrieben waren, grundsätzlich Anspruch auf ihren Jahresurlaub haben. Allerdings kann dieser Anspruch erst nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit geltend gemacht werden. Der Urlaubsanspruch kann verfallen, wenn er nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen geltend gemacht wird.
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