Kann man nach 30 Tagen krank gekündigt werden?

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Häufige Kurzerkrankungen können nach drei Jahren, wenn der Arbeitnehmer mehr als 30 Tage krank war, zu einer Kündigung führen. Auch eine langwierige Arbeitsunfähigkeit kann eine Kündigung rechtfertigen, da sie den Betriebsablauf empfindlich stören kann.
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Krank gekündigt nach 30 Tagen? – Ein komplexes Thema

Die Frage, ob eine Kündigung nach nur 30 Tagen Krankheit rechtmäßig ist, lässt sich nicht mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten. Die Aussage, eine Kündigung sei nach 30 Tagen Krankheit möglich, ist eine grobe Vereinfachung und irreführend. Die Rechtmäßigkeit einer Kündigung wegen Krankheit hängt von zahlreichen Faktoren ab und ist immer im Einzelfall zu prüfen. Eine pauschale Aussage ist daher unmöglich.

Es stimmt zwar, dass häufige Kurzerkrankungen über einen längeren Zeitraum hinweg zu einer Kündigung führen können. Allerdings gilt dies nicht nach nur 30 Tagen, sondern erst nach einer gewissen Dauer und unter bestimmten Voraussetzungen. Das entscheidende Kriterium ist nicht die bloße Anzahl der Krankheitstage, sondern die Beeinträchtigung des Betriebsablaufs durch die Arbeitsunfähigkeit. Drei Jahre und eine Krankheitsdauer von über 30 Tagen stellen lediglich einen möglichen, aber nicht zwingenden Indikator dar. Auch hier muss die individuelle Situation genau betrachtet werden.

Wann kann eine Kündigung wegen Krankheit rechtmäßig sein?

Eine Kündigung wegen Krankheit ist nur dann rechtmäßig, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass die Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters den Betriebsablauf erheblich stört und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände unzumutbar ist. Dies erfordert eine detaillierte Prüfung, die folgende Aspekte umfasst:

  • Häufigkeit und Dauer der Erkrankungen: Nicht die bloße Anzahl der Krankheitstage ist relevant, sondern das Muster der Erkrankungen. Häufige, kurze Ausfälle können genauso problematisch sein wie eine lange, zusammenhängende Krankheitsphase. Der Arbeitgeber muss hier ein konkretes Bild der Krankheitsgeschichte vorlegen.
  • Art der Erkrankung: Die Art der Erkrankung kann relevant sein. Bei chronischen Erkrankungen, die voraussichtlich langfristig andauern, kann die Kündigung schwieriger zu rechtfertigen sein als bei akuten, vorübergehenden Erkrankungen.
  • Bemühungen des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass er alle Möglichkeiten zur Vermeidung der Kündigung ausgeschöpft hat. Dies beinhaltet unter anderem Gespräche mit dem Mitarbeiter, die Prüfung von Anpassungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz und die Inanspruchnahme von betrieblichen Gesundheitsmanagement-Maßnahmen.
  • Verhaltensweisen des Mitarbeiters: Eine bewusste Verschleierung der Erkrankung oder das wiederholte Nicht-Einhalten ärztlicher Anweisungen können die Kündigung rechtfertigen.
  • Größe und Struktur des Betriebs: In kleinen Betrieben, wo der Ausfall eines Mitarbeiters gravierendere Folgen hat, ist eine Kündigung eher rechtlich haltbar als in großen Unternehmen mit entsprechenden Reserven.

Fazit:

Eine Kündigung nach nur 30 Tagen Krankheit ist in der Regel nicht rechtmäßig. Die Kündigung wegen Krankheit ist ein extrem sensibles Thema und erfordert eine gründliche Prüfung des Einzelfalls durch einen Arbeitsrechtler. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten sich im Zweifel frühzeitig anwaltlich beraten lassen, um ihre Rechte und Pflichten zu klären und mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Die bloße Überschreitung einer bestimmten Anzahl von Krankheitstagen reicht nicht aus, um eine Kündigung zu rechtfertigen. Es kommt stets auf die Gesamtsituation und die individuelle Beeinträchtigung des Betriebsablaufs an.