Wie oft darf man krank sein, bevor man gekündigt wird?

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Die Anzahl erlaubter Krankheitstage variiert stark je nach Arbeitsvertrag und betrieblicher Praxis. Generell gilt jedoch: Übersteigt die Fehlzeitdauer deutlich 30 Tage pro Jahr, kann die Arbeitsverhältnisstabilität gefährdet sein. Eine individuelle Absprache mit dem Arbeitgeber ist daher ratsam.

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Krankheitsbedingte Kündigungen: Ein komplexes Thema

Die Frage, wie oft man krank sein darf, bevor eine Kündigung droht, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es gibt keine fixe Anzahl an Krankheitstagen, die eine Kündigung automatisch rechtfertigt. Vielmehr ist die Situation von verschiedenen Faktoren abhängig und erfordert eine individuelle Betrachtung.

Zwar kursiert oft die Zahl von 30 Krankheitstagen im Jahr als kritische Grenze. Dies ist jedoch eine Vereinfachung und kann irreführend sein. Die 30 Tage sind kein gesetzlich festgelegter Wert. Ein Überschreiten dieser Marke führt nicht automatisch zur Kündigung.

Entscheidend sind folgende Faktoren:

  • Der Arbeitsvertrag: Individuelle Regelungen im Arbeitsvertrag können die Anzahl der zulässigen Krankheitstage präzisieren.
  • Betriebliche Vereinbarungen: Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge können ebenfalls Regelungen zu Krankheitstagen enthalten.
  • Die Dauer der Betriebszugehörigkeit: Je länger das Arbeitsverhältnis besteht, desto höher ist in der Regel die Toleranzgrenze für Krankheitstage.
  • Die Art und Häufigkeit der Erkrankungen: Häufige Kurzerkrankungen können problematischer sein als wenige, aber längere Krankheitsperioden. Chronische Erkrankungen genießen einen besonderen Schutz.
  • Negative Auswirkungen der Fehlzeiten auf den Betrieb: Kann der Arbeitgeber die Fehlzeiten nicht mehr kompensieren und entstehen dadurch erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen, kann dies ein Kündigungsgrund sein.
  • Das Verhalten des Arbeitnehmers: Eine rechtzeitige Krankmeldung und die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind essentiell. Eine fehlende Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers kann die Kündigung erleichtern.
  • Vorherige Abmahnungen: In der Regel geht einer krankheitsbedingten Kündigung eine Abmahnung voraus, in der der Arbeitgeber auf die Problematik hinweist und den Arbeitnehmer zur Besserung auffordert.

Was tun bei häufigen Krankheitsfällen?

Offene Kommunikation ist der Schlüssel. Bei häufigen Erkrankungen ist es ratsam, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Gemeinsam können Lösungen erarbeitet werden, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Dies kann beispielsweise durch eine Anpassung des Arbeitsplatzes oder eine stufenweise Wiedereingliederung geschehen.

Fazit:

Eine pauschale Antwort auf die Frage nach der erlaubten Anzahl von Krankheitstagen gibt es nicht. Die Rechtslage ist komplex und die Beurteilung erfolgt immer im Einzelfall. Im Zweifelsfall sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber rechtlichen Rat einholen, um ihre Rechte und Pflichten zu kennen. Eine proaktive Kommunikation und die Suche nach gemeinsamen Lösungen können dazu beitragen, das Arbeitsverhältnis trotz gesundheitlicher Herausforderungen zu erhalten.