Kann man wegen zu viel Krankheitstagen gekündigt werden?

2 Sicht

Eine Kündigung aufgrund von Krankheit ist zwar grundsätzlich möglich, unterliegt jedoch hohen Hürden. In der Realität sind solche Kündigungen selten erfolgreich und oft angreifbar. Betroffene haben daher gute Aussichten, sich erfolgreich gegen eine solche Maßnahme zu wehren. Es ist ratsam, im Falle einer Kündigung aufgrund von Krankheit stets rechtliche Schritte zu prüfen.

Kommentar 0 mag

Kann man wegen zu vieler Krankheitstage gekündigt werden? Ein Blick auf die Rechtslage

Die Vorstellung, wegen zu vieler Krankheitstage den Arbeitsplatz zu verlieren, ist für viele Arbeitnehmer beängstigend. Zwar ist eine Kündigung aufgrund von Krankheit grundsätzlich möglich, die Hürden dafür sind jedoch sehr hoch. In diesem Artikel beleuchten wir die Rechtslage genauer und zeigen auf, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine krankheitsbedingte Kündigung rechtens ist.

Die Grundlagen: Das Kündigungsschutzgesetz

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer vor willkürlichen Kündigungen. Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate in einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern beschäftigt sind, fallen in den Geltungsbereich des KSchG. Das bedeutet, dass eine Kündigung nur dann wirksam ist, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Dies kann der Fall sein, wenn sie personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt ist.

Die personenbedingte Kündigung wegen Krankheit: Ein seltenes Szenario

Die krankheitsbedingte Kündigung ist eine Form der personenbedingten Kündigung. Sie kommt dann in Betracht, wenn die Krankheit des Arbeitnehmers dazu führt, dass er seine Arbeitsleistung dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erbringen kann. Dabei müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:

  • Negative Gesundheitsprognose: Es muss eine negative Gesundheitsprognose vorliegen. Das bedeutet, dass zukünftig mit weiteren, ähnlich langen oder häufigen Krankheitszeiten zu rechnen ist. Ein einzelner langer Krankheitsfall reicht in der Regel nicht aus.
  • Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen: Die Krankheitszeiten müssen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn es aufgrund der Abwesenheit des Arbeitnehmers zu erheblichen Störungen im Betriebsablauf, zu Qualitätsmängeln oder zu unzumutbaren Belastungen für die Kollegen kommt.
  • Interessenabwägung: Auch wenn die ersten beiden Voraussetzungen erfüllt sind, muss der Arbeitgeber im Rahmen einer Interessenabwägung prüfen, ob die Kündigung im Einzelfall zumutbar ist. Dabei sind die Dauer des Arbeitsverhältnisses, das Alter des Arbeitnehmers, die Art und Schwere der Erkrankung sowie die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung (ggf. nach zumutbaren Anpassungen) zu berücksichtigen.

Wichtige Aspekte, die Arbeitgeber berücksichtigen müssen:

  • Abmahnung: Vor einer krankheitsbedingten Kündigung ist in der Regel keine Abmahnung erforderlich. Eine Abmahnung setzt nämlich ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers voraus, welches bei einer krankheitsbedingten Kündigung in der Regel nicht vorliegt.
  • Anhörung des Betriebsrats: Der Betriebsrat muss vor jeder Kündigung angehört werden. Versäumt der Arbeitgeber dies, ist die Kündigung unwirksam.
  • Dokumentation: Der Arbeitgeber muss die Gründe für die Kündigung sorgfältig dokumentieren. Dazu gehören beispielsweise Arztberichte, Fehlzeitenübersichten und Protokolle von Gesprächen mit dem Arbeitnehmer.

Was tun, wenn man wegen Krankheit gekündigt wurde?

Wenn Sie aufgrund von Krankheit gekündigt wurden, sollten Sie sich umgehend rechtlichen Rat einholen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüfen und Sie über Ihre Rechte aufklären.

Wichtige Schritte:

  • Kündigungsschutzklage: Gegen eine Kündigung können Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.
  • Anwaltliche Beratung: Suchen Sie sich umgehend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der Sie berät und Ihre Interessen vertritt.
  • Krankmeldung: Stellen Sie sicher, dass Sie sich weiterhin krankschreiben lassen, bis die Angelegenheit geklärt ist.

Fazit:

Eine Kündigung aufgrund von Krankheit ist zwar theoretisch möglich, in der Praxis jedoch selten erfolgreich. Die Hürden für eine solche Kündigung sind sehr hoch. Betroffene Arbeitnehmer haben daher gute Chancen, sich erfolgreich gegen eine solche Maßnahme zu wehren. Es ist ratsam, im Falle einer Kündigung aufgrund von Krankheit stets rechtliche Schritte zu prüfen und sich professionell beraten zu lassen. Oftmals kann durch eine Kündigungsschutzklage eine Abfindung oder die Weiterbeschäftigung erreicht werden.