Wann darf die Krankenkasse Krankengeld verweigern?

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Krankengeldzahlungen der Krankenkasse können aus verschiedenen Gründen verweigert werden. Lückenhafte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Lohnfortzahlungen vom Arbeitgeber, bestimmte Beitragsmodelle und längerdauernde Krankheitsszeiten sind häufige Gründe für die Nichtzahlung. Zusätzlich spielt die Art der Versicherung eine Rolle.
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Wann darf die Krankenkasse Krankengeld verweigern?

Das Krankengeld ist eine gesetzliche Leistung, die Arbeitnehmer erhalten, wenn sie aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind. Allerdings kann die Krankenkasse unter bestimmten Umständen die Zahlung von Krankengeld verweigern.

Gründe für die Verweigerung von Krankengeld:

1. Lückenhafte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU-Bescheinigungen)

Die AU-Bescheinigung ist der Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit. Sie muss vollständig ausgefüllt sein und alle erforderlichen Angaben enthalten, wie z. B. Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit, Diagnose und voraussichtliche Dauer. Fehlen diese Angaben oder sind sie unzureichend, kann die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld verweigern.

2. Lohnfortzahlungen vom Arbeitgeber

Wenn der Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall leistet, steht den Arbeitnehmern kein Krankengeld zu. Dies gilt für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit. Erst danach kann die Krankenkasse Krankengeld zahlen.

3. Bestimmte Beitragsmodelle

Personen mit einem freiwilligen oder familienversicherten Status haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Sie erhalten stattdessen Krankengeldzuschüsse, die niedriger als das Krankengeld sind.

4. Längerdauernde Krankheitsszeiten

Bei langfristigen Erkrankungen, die länger als 78 Wochen dauern, kann die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld einstellen. Stattdessen erhalten die Betroffenen Übergangsgeld vom zuständigen Rentenversicherungsträger.

5. Art der Versicherung

Die Art der Krankenversicherung spielt ebenfalls eine Rolle. Privat Versicherte haben in der Regel keinen Anspruch auf Krankengeld.

Ausnahmen von der Verweigerung:

In bestimmten Fällen kann die Krankenkasse trotz der oben genannten Gründe Krankengeld zahlen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn:

  • Die lückenhafte AU-Bescheinigung auf ein Verschulden des Arztes zurückzuführen ist.
  • Der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung nicht rechtzeitig leistet.
  • Es sich um eine besondere Härte handelt, z. B. bei chronischen Erkrankungen.

Vorgehen bei einer Verweigerung:

Erhält ein Arbeitnehmer eine Ablehnung des Krankengelds, sollte er zunächst prüfen, ob einer der Gründe für die Verweigerung zutrifft. Ist dies nicht der Fall, kann er gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen. Hierfür hat er einen Monat Zeit ab Erhalt des Ablehnungsbescheids.