Wann kann man Augen nicht mehr Lasern?

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Augenlaserbehandlungen sind nicht für jeden geeignet. Bestehende Augenerkrankungen, instabile Dioptrien, zu dünne Hornhaut oder Schwangerschaft/Stillzeit schließen eine Behandlung aus. Auch sehr hohe Dioptrienwerte oder Altersweitsicht können kontraindiziert sein. Eine gründliche Voruntersuchung ist unerlässlich.
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Wann sind Augenlaserbehandlungen ungeeignet?

Augenlaserbehandlungen bieten eine effektive Möglichkeit, Sehfehler wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und Hornhautverkrümmung zu korrigieren. Allerdings ist diese Behandlungsmethode nicht für jeden geeignet. Bestimmte Bedingungen und Faktoren können eine Augenlaserbehandlung ausschließen oder von ihr abraten.

Bestehende Augenerkrankungen

Augenlaserbehandlungen können das Risiko erhöhen, bestehende Augenerkrankungen wie Glaukom, Katarakte oder Makuladegeneration zu verschlimmern. Patienten mit diesen Erkrankungen sollten sich daher vor einer Augenlaserbehandlung einer gründlichen Untersuchung unterziehen, um das Risiko von Komplikationen zu minimieren.

Instabile Dioptrien

Bei instabilen Dioptrien, d. h. Sehwerten, die sich in den letzten zwei Jahren um mehr als 0,5 Dioptrien verändert haben, ist eine Augenlaserbehandlung nicht empfehlenswert. Dies liegt daran, dass sich die Sehwerte nach der Behandlung weiter verändern können, was zu einer unzureichenden Korrektur führen könnte.

Zu dünne Hornhaut

Die Hornhaut ist die klare Außenhülle des Auges, die mit dem Laser behandelt wird. Bei einer zu dünnen Hornhaut ist das Risiko einer Beschädigung während der Behandlung erhöht. Patienten mit einer Hornhautdicke von weniger als 450 Mikrometern sollten daher keine Augenlaserbehandlung in Betracht ziehen.

Schwangerschaft und Stillzeit

Während der Schwangerschaft und Stillzeit werden Augenlaserbehandlungen nicht empfohlen, da die Auswirkungen auf die zukünftige Augenentwicklung des Kindes nicht bekannt sind.

Sehr hohe Dioptrienwerte

Sehr hohe Dioptrienwerte (über -8,00 oder +6,00) können eine Herausforderung für Augenlaserbehandlungen darstellen. Die Behandlungsergebnisse können weniger vorhersagbar sein, und das Risiko von Komplikationen kann erhöht sein.

Altersweitsicht

Augenlaserbehandlungen können die Altersweitsicht, die typischerweise ab dem 40. Lebensjahr auftritt, nicht korrigieren. Patienten, die sowohl unter Kurzsichtigkeit als auch unter Altersweitsicht leiden, benötigen nach einer Augenlaserbehandlung möglicherweise eine Brille oder Kontaktlinsen für die Nahsicht.

Fazit

Eine gründliche Voruntersuchung ist unerlässlich, um festzustellen, ob eine Augenlaserbehandlung für einen Patienten geeignet ist. Patienten mit bestehenden Augenerkrankungen, instabilen Dioptrien, einer zu dünnen Hornhaut, Schwangerschaft, Stillzeit, sehr hohen Dioptrienwerten oder Altersweitsicht sollten andere Behandlungsmöglichkeiten in Betracht ziehen.