Was bezahlt die Krankenkasse bei Unfall?

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Nach einem Arbeitsunfall übernimmt die Unfallversicherung (UVG) ab dem dritten Tag 80% des versicherten Lohnes als Taggeld. Die maximal mögliche Leistung orientiert sich am versicherten Maximallohn. Bis dahin trägt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlungspflicht, ebenfalls in Höhe von mindestens 80%.

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Was bezahlt die Krankenkasse bei einem Unfall? – Ein Überblick

Die Frage, was die Krankenkasse nach einem Unfall bezahlt, ist komplex und hängt stark vom Unfallhergang und den daraus resultierenden Verletzungen ab. Im Gegensatz zur landläufigen Annahme übernimmt die Krankenkasse nicht in allen Fällen die volle Kostenübernahme. Es ist wichtig, zwischen verschiedenen Versicherungsarten zu unterscheiden: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) deckt im Wesentlichen die medizinisch notwendigen Leistungen, während die Unfallversicherung (UV) bei Arbeits- oder Wegeunfällen zuständig ist.

Die Rolle der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV):

Die GKV springt im Falle eines Unfalls, unabhängig davon, ob er arbeitsbedingt ist oder nicht, in erster Linie für die medizinische Versorgung ein. Dies umfasst:

  • Ambulante Behandlung: Arztbesuche, Medikamente (nach ärztlicher Verordnung), Physiotherapie, Heilmittel (z.B. Ergotherapie, Logopädie), notwendige Hilfsmittel (z.B. Krücken, Rollstuhl – im Rahmen der Hilfsmittelversorgung). Die Kostenübernahme erfolgt hier in der Regel nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip.
  • Stationäre Behandlung: Krankenhausaufenthalt, Operationen, ärztliche Versorgung im Krankenhaus. Auch hier gilt das Wirtschaftlichkeitsprinzip. Die GKV regelt die Abrechnung direkt mit den Krankenhäusern und Ärzten.
  • Rehabilitation: Nach einem Unfall kann eine medizinische Rehabilitation notwendig sein, um die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Die GKV beteiligt sich an den Kosten, abhängig von der Notwendigkeit und dem individuellen Bedarf.

Die Unfallversicherung (UV) bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen:

Bei Arbeitsunfällen und Unfällen auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung (UV), die durch die Berufsgenossenschaften oder die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand verwaltet wird. Die UV zahlt:

  • Heilbehandlung: Alle medizinisch notwendigen Maßnahmen zur Heilung der Unfallfolgen werden von der UV übernommen, ohne dass eine Kostenbeteiligung des Versicherten anfällt. Dies umfasst auch langfristige Therapien und Rehabilitationen.
  • Lohnersatzleistung: Ab dem dritten Tag nach dem Unfall zahlt die UV 80% des Bruttolohns als Verletztengeld. Die Dauer der Zahlung hängt von der Dauer der Arbeitsunfähigkeit ab. Die Höhe des Verletztengeldes ist bis zur Höhe des maximal versicherten Lohns begrenzt. Die ersten beiden Tage der Arbeitsunfähigkeit werden in der Regel vom Arbeitgeber übernommen (Lohnfortzahlungspflicht).
  • Rentenleistungen: Bei dauerhaften gesundheitlichen Schäden, die zu einer dauerhaften Erwerbsminderung führen, zahlt die UV eine Unfallrente.
  • Invaliditätsleistungen: Bei bleibenden körperlichen Schäden kann die UV eine Invaliditätsrente zahlen.
  • Berufsgenossenschaftliche Leistungen: Neben den genannten Leistungen bieten die Berufsgenossenschaften auch weitere Leistungen wie z.B. Maßnahmen zur Prävention von Arbeitsunfällen oder Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung.

Privatversicherung:

Eine private Unfallversicherung kann zusätzliche Leistungen bieten, die über die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hinausgehen. Dies kann beispielsweise eine höhere Lohnersatzleistung, eine Invaliditätsleistung bei geringeren Invaliditätsgraden oder eine Leistung bei Unfalltod umfassen.

Fazit:

Die Kostenübernahme nach einem Unfall hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die GKV kümmert sich um die medizinische Versorgung, während die UV bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen die Heilbehandlung und den Lohnersatz übernimmt. Eine private Unfallversicherung kann zusätzliche Absicherung bieten. Im Zweifelsfall sollte man sich an seine Krankenkasse oder die zuständige Unfallversicherung wenden, um die individuellen Ansprüche zu klären.