Was droht bei 2 Promille?
Ein Blutalkoholgehalt von 2 Promille zieht ernste Konsequenzen nach sich. Liegt der Wert über 1,6 Promille, drohen neben einem Bußgeld und Punkten in Flensburg auch ein Fahrverbot. Die Polizei kann in diesem Fall die Weiterfahrt untersagen, was erhebliche Einschränkungen und finanzielle Belastungen zur Folge hat.
Die Folgen eines Blutalkoholwerts von 2 Promille
Ein Blutalkoholwert von 2 Promille stellt eine erhebliche Überschreitung des gesetzlich zulässigen Grenzwerts von 0,5 Promille dar und zieht folglich ernste Konsequenzen nach sich.
Bußgeld und Punkte
Bei einem festgestellten Blutalkoholwert von 2 Promille wird ein Bußgeld von mindestens 500 Euro fällig. Darüber hinaus werden zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.
Fahrverbot
Liegt der Blutalkoholwert über 1,6 Promille, droht neben dem Bußgeld und den Punkten auch ein Fahrverbot. Die Dauer des Fahrverbots richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und kann bis zu drei Monate betragen. Während des Fahrverbots ist es untersagt, Kraftfahrzeuge zu führen, was erhebliche Einschränkungen im Alltag mit sich bringt.
Untersagung der Weiterfahrt
Bei einem Blutalkoholwert von 2 Promille kann die Polizei die Weiterfahrt untersagen. Dies bedeutet, dass der Betroffene das Fahrzeug nicht mehr selbst steuern darf und eine andere Person beauftragen muss, das Fahrzeug zu fahren oder es abzuschleppen. Die Kosten für die Abschleppung trägt in diesem Fall der Betroffene.
Strafrechtliche Folgen
In besonders schweren Fällen, beispielsweise bei wiederholten Verstößen oder wenn der Betroffene unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht, kann ein Blutalkoholwert von 2 Promille auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Dies kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr führen.
Zusätzliche finanzielle Belastungen
Neben den direkten Bußgeldern und den Kosten für ein mögliches Fahrverbot kann ein Blutalkoholwert von 2 Promille auch zu weiteren finanziellen Belastungen führen. So kann die Versicherung des Betroffenen den Schadenersatz bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss kürzen oder sogar ganz verweigern. Darüber hinaus kann eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) angeordnet werden, deren Kosten der Betroffene selbst tragen muss.
#Alkohol#Gefahr#GesundheitKommentar zur Antwort:
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