Was kann die Krankenkasse einsehen?

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Die TK-Safe Chronik bietet einen umfassenden Einblick in Ihre Gesundheitsdaten. Von Arbeitsunfähigkeit bis hin zu Zahnbehandlungen, werden alle relevanten Informationen strukturiert und sicher gespeichert. So behalten Sie jederzeit den Überblick über Ihre medizinische Vergangenheit.
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Was die Krankenkasse einsehen kann: Transparenz und Datenschutz im Spannungsfeld

Die TK-Safe Chronik und ähnliche Angebote anderer Krankenkassen versprechen Versicherten einen umfassenden Überblick über ihre eigenen Gesundheitsdaten. Doch was genau kann die Krankenkasse eigentlich einsehen? Und wie steht es um den Datenschutz? Dieser Artikel beleuchtet die Zugriffsrechte der Krankenkassen und erklärt, welche Informationen dokumentiert und wofür sie verwendet werden.

Grundsätzlich gilt: Die Krankenkasse hat nur Zugriff auf die Daten, die für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben notwendig sind. Dazu gehören die Abrechnung von Leistungen, die Prüfung von Ansprüchen und die Sicherstellung der medizinischen Versorgung. Konkret bedeutet das, die Krankenkasse kann Informationen einsehen zu:

  • Arztbesuchen: Fachrichtung des Arztes, Datum des Besuchs, Diagnose (verschlüsselt nach ICD-10), abgerechnete Leistungen (nach EBM/GOÄ).
  • Krankenhausaufenthalten: Diagnose, Behandlungsdaten, Dauer des Aufenthalts.
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU): Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit, Diagnose (in der Regel nur die allgemeine Diagnose “Arbeitsunfähigkeit”).
  • Medikamentenverordnungen: Verordnetes Medikament, Dosierung, Datum der Verordnung.
  • Heilmittelverordnungen (z.B. Physiotherapie): Art der Heilmittel, Anzahl der Behandlungen.
  • Zahnbehandlungen: Art und Umfang der Behandlung, Kosten.
  • Vorsorgeuntersuchungen: Teilnahme an den empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen.
  • Bezahlten Leistungen: Welche Leistungen wurden von der Krankenkasse übernommen und in welcher Höhe.

Wichtig ist: Die Krankenkasse erhält keine detaillierten Informationen über den Inhalt der Arztgespräche oder die genauen Behandlungsabläufe. Die Diagnosen werden in der Regel verschlüsselt übermittelt. Auch sensible Daten, wie beispielsweise eine HIV-Infektion, unterliegen besonderen Schutzbestimmungen und werden nur im notwendigen Umfang weitergegeben.

Die Speicherung und Verarbeitung dieser Daten unterliegt strengen Datenschutzrichtlinien. Die Krankenkassen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen die Daten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, es liegt eine gesetzliche Grundlage vor (z.B. im Rahmen einer Strafverfolgung).

Die digitale Verfügbarkeit der Gesundheitsdaten durch Angebote wie die TK-Safe Chronik bietet Versicherten Vorteile: Sie können ihre medizinische Historie einsehen, Behandlungsverläufe nachvollziehen und gegebenenfalls auch bei Arztwechseln wichtige Informationen bereitstellen.

Gleichzeitig ist es wichtig, sich der Datensicherheit bewusst zu sein und die eigenen Rechte in Bezug auf den Datenschutz zu kennen. Versicherte haben das Recht, Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen, fehlerhafte Daten korrigieren zu lassen und der Verarbeitung bestimmter Daten zu widersprechen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Krankenkasse hat Zugriff auf eine Vielzahl von Gesundheitsdaten, jedoch nur im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben und unter strengen Datenschutzbestimmungen. Digitale Angebote wie die TK-Safe Chronik bieten Versicherten mehr Transparenz und Kontrolle über die eigenen Gesundheitsdaten, erfordern aber auch ein verantwortungsbewusstes Umgehen mit diesen sensiblen Informationen.