Was passiert, wenn man aus gesundheitlichen Gründen kündigt?

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Bei einer krankheitsbedingten Kündigung entfällt die Sperrfrist für das Arbeitslosengeld. Anders ist es bei einer selbst initiierten Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag: Hier kann eine Sperrfrist von bis zu 12 Wochen eintreten.
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Krankheitsbedingt gekündigt: Rechte und Pflichten im Überblick

Die Gesundheit ist das höchste Gut. Wenn eine Erkrankung die Arbeitsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigt und eine Weiterbeschäftigung unmöglich macht, kann eine krankheitsbedingte Kündigung die einzig mögliche Lösung sein. Doch welche Rechte und Pflichten ergeben sich daraus für den Arbeitnehmer, insbesondere im Hinblick auf das Arbeitslosengeld? Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen.

Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung gerechtfertigt?

Eine Kündigung aufgrund von Krankheit ist nur dann rechtmäßig, wenn die Arbeitsfähigkeit des Betroffenen dauerhaft und voraussichtlich unwiderruflich beeinträchtigt ist. Dabei spielt die Art der Erkrankung, die Dauer der Erkrankung und die Prognose der Heilung eine entscheidende Rolle. Ein kurzzeitiger Ausfall reicht nicht aus. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass trotz zumutbarer Maßnahmen (z.B. Anpassung des Arbeitsplatzes, berufliche Wiedereingliederung) keine Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer weiterhin zu beschäftigen. Wichtig ist die Dokumentation der Erkrankung durch ärztliche Atteste und die Kommunikation zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und behandelndem Arzt. Eine einseitige Kündigung ohne vorherige Anhörung des Arbeitnehmers und ohne Bemühungen um eine gemeinsame Lösung ist in der Regel unzulässig. Oftmals empfiehlt sich ein frühzeitiges Gespräch mit dem Arbeitgeber und der Inanspruchnahme von Unterstützung durch den Betriebsrat (falls vorhanden) oder Gewerkschaften.

Die Folgen für das Arbeitslosengeld:

Im Gegensatz zu selbst initiierten Kündigungen oder Aufhebungsverträgen entfällt bei einer krankheitsbedingten Kündigung in der Regel die Sperrfrist für das Arbeitslosengeld. Der Arbeitnehmer erhält die Leistungen ohne Unterbrechung, sofern er ansonsten die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllt. Dies bedeutet, dass die vorherige Beschäftigung ausreichend lang gedauert hat und die Arbeitslosigkeit nicht selbstverschuldet ist. Die Krankheit selbst gilt dabei nicht als Selbstverschulden. Die Agentur für Arbeit prüft im Einzelfall die Rechtmäßigkeit der Kündigung und die Erfüllungs der weiteren Anspruchsvoraussetzungen.

Wichtige Punkte zu beachten:

  • Dokumentation: Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber sollten die gesamte Kommunikation und alle medizinischen Unterlagen sorgfältig dokumentieren.
  • ärztliches Attest: Ein ausführliches und aktuelles ärztliches Attest ist unerlässlich, das die Arbeitsunfähigkeit detailliert beschreibt und eine Prognose abgibt.
  • Sozialberatung: Bei Unsicherheiten oder Problemen empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme mit einer Sozialberatungsstelle oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
  • Rehabilitation: Es ist ratsam, sich frühzeitig über Rehabilitationsmaßnahmen zu informieren, um die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder eine neue Tätigkeit zu finden.

Fazit:

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist ein komplexes Thema mit weitreichenden Folgen. Um seine Rechte zu wahren und den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu sichern, ist eine sorgfältige Dokumentation, frühzeitige Kommunikation und gegebenenfalls professionelle Beratung unerlässlich. Eine frühzeitige und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kann dazu beitragen, den Prozess so fair und schonend wie möglich zu gestalten.