Welche Augen können nicht gelasert werden?

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Die Laserbehandlung der Augen ist nicht für jeden geeignet. Bestehende Augenerkrankungen, stark ausgeprägte Fehlsichtigkeit, eine dünne Hornhaut sowie Schwangerschaft und Stillzeit stellen Kontraindikationen dar. Eine umfassende Voruntersuchung klärt die Eignung.
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Welche Augen können nicht gelasert werden?

Die Laserbehandlung der Augen, auch bekannt als LASIK oder PRK, ist ein Verfahren zur Korrektur von Sehfehlern wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und Astigmatismus. Obwohl LASIK und PRK wirksame Optionen zur Verbesserung des Sehvermögens sind, sind sie nicht für alle geeignet.

Kontraindikationen für eine Laserbehandlung der Augen:

Bestehende Augenerkrankungen:

  • Aktive Hornhautentzündungen
  • Glaukom (erhöhter Augeninnendruck)
  • Schwere Katarakte
  • Makuladegeneration

Stark ausgeprägte Fehlsichtigkeit:

  • Kurzsichtigkeit über -8,00 Dioptrien
  • Weitsichtigkeit über +4,00 Dioptrien
  • Astigmatismus über 2,00 Dioptrien

Dünne Hornhaut:

  • Die Hornhaut ist die klare äußere Schicht des Auges. Sie muss eine bestimmte Dicke aufweisen, um eine Laserbehandlung zu ermöglichen.

Schwangerschaft und Stillzeit:

  • Während der Schwangerschaft und Stillzeit kann sich die Hornhautdicke verändern, was die Sicherheit des Eingriffs beeinträchtigen kann.

Andere Faktoren:

  • Trockenes Auge-Syndrom
  • Autoimmunerkrankungen
  • Patienten mit einem schwachen Immunsystem
  • Patienten, die bestimmte Medikamente einnehmen, die die Wundheilung beeinträchtigen können

Wichtig:

Es ist wichtig, sich einer umfassenden Voruntersuchung zu unterziehen, um die Eignung für eine Laserbehandlung der Augen zu beurteilen. Der Augenarzt wird Ihre Krankengeschichte, Ihre aktuelle Sehschärfe und die Dicke Ihrer Hornhaut untersuchen. Basierend auf diesen Informationen kann der Augenarzt feststellen, ob Sie ein geeigneter Kandidat für LASIK oder PRK sind.