Welche Drogen fallen unter BtM?
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) erfasst eine Vielzahl illegaler Substanzen. Bekannte Beispiele sind Heroin, LSD, Cannabis, Psilocybin und MDMA (Ecstasy). Anlage II des Gesetzes führt zudem Substanzen auf, die zwar verkehrsfähig, aber verschreibungspflichtig sind. Dazu zählen beispielsweise bestimmte Pflanzenteile des Coca-Strauchs, die besonderen Kontrollen unterliegen.
Welche Substanzen fallen unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)?
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist ein deutsches Gesetz, das den Umgang mit illegalen Drogen regelt. Es definiert die verbotenen Substanzen und legt die Strafen für ihren Besitz, Handel und Konsum fest.
Anlagen I und II des BtMG
Das BtMG enthält zwei Anlagen, die die verbotenen bzw. kontrollierten Substanzen auflisten:
Anlage I:
- Heroin: Ein starkes Opioid, das aus Morphin gewonnen wird
- LSD: Eine halluzinogene Droge
- Cannabis: Eine Droge, die aus der Hanfpflanze gewonnen wird
- Psilocybin: Eine halluzinogene Droge, die in bestimmten Pilzen vorkommt
- MDMA (Ecstasy): Eine synthetische Droge mit stimulierenden und halluzinogenen Wirkungen
Anlage II:
- Pflanzenteile des Coca-Strauchs: Diese enthalten geringe Mengen an Kokain und unterliegen besonderen Kontrollen
- Pseudoephedrin: Ein Wirkstoff, der in Erkältungsmitteln verwendet wird, aber auch zur illegalen Herstellung von Methamphetamin genutzt werden kann
- Andere Substanzen: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kann weitere Substanzen in die Anlage II aufnehmen, wenn sie als missbrauchsfähig eingestuft werden
Strafen nach dem BtMG
Der Besitz, der Handel und der Konsum illegaler Drogen nach dem BtMG sind Straftaten und werden je nach Schwere der Tat mit unterschiedlichen Strafen geahndet. Die Strafen reichen von Geldbußen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen.
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