Welche Medikamente darf ich nach Deutschland mitnehmen?

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Reisen Sie mit Medikamenten nach Deutschland? Für die persönliche Reiseapotheke gilt die benötigte Menge. Ein ärztliches Rezept oder eine Bescheinigung über die Notwendigkeit des Mitgeführten ist empfehlenswert und erleichtert die Zollkontrolle erheblich. So vermeiden Sie unnötige Komplikationen.

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Medikamente im Reisegepäck nach Deutschland: Was Sie wissen müssen

Die Vorfreude auf die Reise nach Deutschland steigt, doch bevor Sie Ihre Koffer packen, sollten Sie sich mit den Einfuhrbestimmungen für Medikamente vertraut machen. Wer regelmäßig Medikamente einnimmt oder eine Reiseapotheke zusammenstellt, sollte gut vorbereitet sein, um unangenehme Überraschungen am Zoll zu vermeiden.

Die Grundregel: Angemessene Menge für den persönlichen Bedarf

Generell gilt: Sie dürfen Medikamente in einer Menge nach Deutschland einführen, die Ihrem persönlichen Bedarf während der Reise entspricht. Diese Menge wird in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten als angemessen betrachtet. Entscheidend ist, dass die Medikamente für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt sind und nicht für den Weiterverkauf.

Das A und O: Das ärztliche Rezept oder die Bescheinigung

Um Probleme bei der Zollkontrolle zu vermeiden, ist es ratsam, ein ärztliches Rezept oder eine Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes mitzuführen. Dieses Dokument sollte idealerweise in Englisch oder Deutsch verfasst sein und folgende Informationen enthalten:

  • Ihren Namen und Ihre Adresse
  • Die Bezeichnung des Medikaments (idealerweise sowohl Handelsname als auch Wirkstoff)
  • Die Dosierung und die Einnahmehäufigkeit
  • Die Diagnose, für die das Medikament benötigt wird
  • Eine Bestätigung, dass Sie das Medikament für Ihren persönlichen Bedarf benötigen

Eine solche Bescheinigung ist besonders wichtig, wenn Sie:

  • verschreibungspflichtige Medikamente mitführen
  • Medikamente mitführen, die Betäubungsmittel oder psychoaktive Substanzen enthalten (siehe unten)
  • größere Mengen eines bestimmten Medikaments mitführen
  • unsicher sind, ob ein Medikament in Deutschland erlaubt ist

Besondere Vorsicht bei Betäubungsmitteln und psychoaktiven Substanzen

Für Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen (z.B. starke Schmerzmittel, bestimmte ADHS-Medikamente), gelten besonders strenge Regeln. Sie benötigen in diesem Fall eine spezielle Bescheinigung Ihres Arztes, die den Anforderungen der Betäubungsmittel-Reiseverordnung entspricht. Diese Bescheinigung muss vom zuständigen Gesundheitsamt beglaubigt werden. Es ist ratsam, sich frühzeitig bei Ihrem Arzt und dem zuständigen Gesundheitsamt über die genauen Bestimmungen zu informieren.

Was gehört in die Reiseapotheke?

Für die Reiseapotheke empfehlen sich folgende Medikamente und Hilfsmittel:

  • Schmerzmittel und Fiebersenker
  • Mittel gegen Reiseübelkeit
  • Mittel gegen Durchfall und Verstopfung
  • Wunddesinfektionsmittel
  • Pflaster und Verbandsmaterial
  • Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor
  • Mittel gegen Insektenstiche
  • Ihre persönlichen Medikamente (mit Rezept oder Bescheinigung!)

Zusätzliche Tipps für eine problemlose Einreise:

  • Bewahren Sie Medikamente in der Originalverpackung auf.
  • Führen Sie das Rezept oder die Bescheinigung separat von den Medikamenten mit.
  • Informieren Sie sich vorab, ob Ihre Medikamente in Deutschland legal sind. Eine Recherche im Internet oder eine Nachfrage bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat kann Klarheit schaffen.
  • Seien Sie bei der Zollkontrolle ehrlich und kooperativ.

Fazit:

Mit der richtigen Vorbereitung und den notwendigen Dokumenten können Sie Ihre Medikamente problemlos nach Deutschland mitnehmen. Eine ärztliche Bescheinigung ist in den meisten Fällen ausreichend und hilft, unnötige Komplikationen zu vermeiden. Denken Sie daran, dass die Einfuhrbestimmungen dazu dienen, Ihre Gesundheit und Sicherheit zu schützen. Gute Reise!