Welche Medikamente werden von den Kassen nicht mehr bezahlt?
Krankenkassen übernehmen generell keine Kosten für rezeptfreie Medikamente. Auch viele Mittel gegen Erkältung, Grippe, Mund- und Rachenbeschwerden, Verstopfung und Reiseübelkeit werden nicht erstattet.
Schluss mit Schnupfenspray auf Rezept: Welche Medikamente zahlen die Kassen nicht mehr?
Krankenkassen stehen unter steigendem Kostendruck. Deshalb werden immer mehr Medikamente von der Erstattung ausgeschlossen. Der Grundsatz lautet: Was man selbst bezahlen kann, soll man auch selbst bezahlen. Rezeptfreie Medikamente sind davon besonders betroffen. Doch wo genau liegt die Grenze? Und welche Ausnahmen gibt es?
Klar ist: Für rezeptfreie Medikamente, auch bekannt als OTC-Arzneimittel (Over-the-Counter), müssen Patienten in der Regel selbst aufkommen. Das betrifft eine breite Palette von Medikamenten, die in Apotheken ohne Rezept erhältlich sind. Dazu zählen beispielsweise:
- Erkältungs- und Grippemittel: Schmerzmittel, Hustenstiller, Schnupfensprays und Fiebermittel sind meist rezeptfrei und werden daher nicht erstattet.
- Mittel gegen Mund- und Rachenbeschwerden: Halsschmerztabletten, Lutschpastillen oder Mundspülungen gegen Entzündungen gehören ebenfalls dazu.
- Medikamente gegen Verstopfung und Durchfall: Abführmittel, Elektrolytlösungen oder Mittel gegen Durchfall sind in der Regel selbst zu zahlen.
- Reisetabletten gegen Übelkeit: Auch hier übernehmen die Kassen in der Regel keine Kosten.
- Schmerzmittel in niedriger Dosierung: Bekannte Schmerzmittel wie Ibuprofen oder Paracetamol sind in niedriger Dosierung rezeptfrei erhältlich und werden nicht erstattet. Höher dosierte Varianten sind verschreibungspflichtig und können dann von der Kasse übernommen werden.
- Einige Mittel gegen Sodbrennen: Auch hier gibt es rezeptfreie und rezeptpflichtige Varianten. Die Kassen übernehmen nur die Kosten für die rezeptpflichtigen Medikamente.
- Wund- und Heilsalben: Viele Salben zur Behandlung kleinerer Verletzungen sind rezeptfrei und werden nicht von der Kasse bezahlt.
Ausnahmen bestätigen die Regel:
Es gibt einige Ausnahmen, bei denen die Kosten für rezeptfreie Medikamente doch von der Krankenkasse übernommen werden können. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn:
- Kinder unter 12 Jahren bestimmte Medikamente benötigen.
- Chronisch Kranke bestimmte Medikamente regelmäßig einnehmen müssen und eine Langzeitverordnung vorliegt. Hier muss der Arzt die Notwendigkeit der Medikamenteneinnahme begründen.
- Schwere Erkrankungen vorliegen, bei denen rezeptfreie Medikamente zur Linderung der Symptome eingesetzt werden.
Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker! Diese können Sie individuell beraten, welche Medikamente für Sie geeignet sind und ob eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich ist. Ein Blick in die Leistungen Ihrer Krankenkasse kann ebenfalls Klarheit schaffen. Oftmals finden sich dort detaillierte Informationen zu den erstattungsfähigen Medikamenten.
Fazit: Die Kostenübernahme für Medikamente durch die Krankenkassen ist komplex geregelt. Während rezeptfreie Medikamente in der Regel selbst bezahlt werden müssen, gibt es Ausnahmen für bestimmte Personengruppen und Erkrankungen. Im Zweifelsfall lohnt sich immer die Rücksprache mit dem Arzt oder Apotheker.
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