Welche Strafe bei 0,9 Promille?

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Alkohol im Blut von 0,9 Promille zieht zwingend ein Bußgeld von mindestens 500 Euro nach sich. Der konkrete Betrag und weitere Konsequenzen hängen von den individuellen Umständen ab. Eine Straftat liegt in diesem Bereich immer vor.
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Strafe bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,9 Promille

Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist eine Straftat, die schwere Folgen haben kann. Die Höhe der Strafe bei einer BAK von 0,9 Promille hängt von den individuellen Umständen des jeweiligen Falls ab.

Mindeststrafe

Gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) wird eine BAK von 0,9 Promille zwingend mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro geahndet.

Weitere Konsequenzen

Neben dem Bußgeld können bei einer BAK von 0,9 Promille weitere Konsequenzen drohen, darunter:

  • Fahrverbot: Ab einer BAK von 0,5 Promille wird in der Regel ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.
  • Punkte in Flensburg: Für eine BAK von 0,9 Promille werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen.
  • Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU): Ab einer BAK von 1,1 Promille oder bei wiederholten Verstößen kann eine MPU angeordnet werden.

Straftatbestand

Das Führen eines Fahrzeugs mit einer BAK von 0,9 Promille stellt immer eine Straftat dar, auch wenn es sich um einen Erstverstoß handelt. § 316 StGB sieht für Trunkenheit im Verkehr eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.

Verschärfte Strafen bei Vorerkrankungen

Liegen Vorerkrankungen wie Alkoholismus oder Drogenmissbrauch vor, kann sich die Strafe verschärfen. In solchen Fällen kann auch die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Fazit

Das Fahren unter Alkoholeinfluss birgt erhebliche Risiken für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer. Eine BAK von 0,9 Promille stellt immer eine Straftat dar und zieht weitreichende Konsequenzen nach sich. Es ist daher wichtig, verantwortungsbewusst zu handeln und Alkohol am Steuer vollständig zu vermeiden.