Wer ist verantwortlich für Legionellen?

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Gemäß § 31 TrinkwV obliegt dem Vermieter die Pflicht, das Trinkwasser auf Legionellen zu untersuchen. Diese vertragliche Nebenpflicht dient der Gewährleistung eines verkehrssicheren Mietobjekts, indem sie den Vermieter zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Mieter verpflichtet.

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Absolut! Hier ist ein Artikel, der die Verantwortung für Legionellen untersucht und sich auf die Rolle des Vermieters konzentriert, unter Berücksichtigung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV):

Legionellen im Trinkwasser: Wer trägt die Verantwortung?

Legionellen sind Bakterien, die in natürlichen und künstlichen Wassersystemen vorkommen. Gelangen sie in die Atemwege, können sie die Legionärskrankheit (Legionellose) oder das Pontiac-Fieber verursachen – beides ernstzunehmende Erkrankungen. Angesichts dieser Gesundheitsrisiken ist es entscheidend zu wissen, wer für die Überwachung und Bekämpfung von Legionellen im Trinkwasser verantwortlich ist, insbesondere in Mietobjekten.

Die Rolle des Vermieters laut Trinkwasserverordnung

Die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV) legt klare Verantwortlichkeiten fest, um die Trinkwasserqualität zu gewährleisten und die Gesundheit der Verbraucher zu schützen. § 31 TrinkwV adressiert speziell die Untersuchungspflicht auf Legionellen. Demnach ist der Vermieter in der Pflicht, das Trinkwasser in bestimmten Gebäuden regelmäßig auf Legionellen untersuchen zu lassen.

Warum ist der Vermieter verantwortlich?

Die Verantwortung des Vermieters ergibt sich aus mehreren Gründen:

  • Verkehrssicherungspflicht: Der Vermieter ist verpflichtet, Mietobjekte in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Dies beinhaltet die Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Mieter. Eine Legionellenkontamination des Trinkwassers stellt eine solche Gefahr dar.
  • Anlagenverantwortung: Der Vermieter ist in der Regel für die Trinkwasserinstallation im Gebäude verantwortlich. Dazu gehören die Planung, Errichtung, Instandhaltung und der Betrieb der Anlagen. Dies impliziert auch die Verantwortung für die Einhaltung der hygienischen Anforderungen.
  • Schutz der Mieter: Mieter haben ein Recht auf gesundheitlich unbedenkliches Trinkwasser. Der Vermieter muss sicherstellen, dass dieses Recht gewahrt wird.

Konsequenzen bei Versäumnissen

Vernachlässigt der Vermieter seine Pflicht zur Legionellenuntersuchung oder zur Beseitigung einer Kontamination, kann dies schwerwiegende Folgen haben:

  • Gesundheitliche Schäden: Die Gesundheit der Mieter wird gefährdet, was zu Erkrankungen und potenziell schwerwiegenden Komplikationen führen kann.
  • Haftungsansprüche: Mieter können Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter geltend machen, wenn sie aufgrund einer Legionellenkontamination erkranken.
  • Ordnungswidrigkeiten: Verstöße gegen die Trinkwasserverordnung können mit Bußgeldern geahndet werden.
  • Mietminderung: Mieter können unter Umständen die Miete mindern, wenn das Trinkwasser mit Legionellen belastet ist.

Was können Mieter tun?

Mieter sollten aufmerksam sein und den Vermieter informieren, wenn sie Anzeichen für eine mögliche Legionellenkontamination bemerken, wie z.B.:

  • Seltsamer Geruch oder Geschmack des Wassers
  • Ungewöhnliche Trübung des Wassers
  • Erkrankungen der Atemwege bei Bewohnern des Hauses

Zusätzlich haben Mieter das Recht, Auskunft über die Ergebnisse der Legionellenuntersuchungen zu verlangen.

Fazit

Die Verantwortung für die Überwachung und Bekämpfung von Legionellen im Trinkwasser liegt primär beim Vermieter. Die Einhaltung der Trinkwasserverordnung, insbesondere § 31, ist unerlässlich, um die Gesundheit der Mieter zu schützen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Mieter sollten ihre Rechte kennen und den Vermieter bei Verdachtsfällen informieren, um gemeinsam für eine sichere Trinkwasserversorgung zu sorgen.