Welche Haustiere muss man beim Vermieter angeben?

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Die Haltung von Kleintieren in Mietwohnungen ist grundsätzlich erlaubt. Anders verhält es sich bei Hunden und Katzen: Hier ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Ein generelles Haustierverbot im Mietvertrag ist unwirksam, dennoch sollten Mieter die individuellen Regelungen und potenziellen Auswirkungen auf das Mietverhältnis beachten.

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Welche Haustiere müssen beim Vermieter angegeben werden?

In deutschen Mietwohnungen ist die Haltung von Haustieren grundsätzlich erlaubt, sofern es sich um Kleintiere handelt. Unter Kleintieren versteht man typischerweise Nager wie Hamster, Meerschweinchen oder Kaninchen, aber auch Vögel wie Wellensittiche oder Kanarienvögel.

Anders verhält es sich bei der Haltung von Hunden und Katzen. Für diese Haustiere ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Ein generelles Haustierverbot im Mietvertrag ist unwirksam. Der Vermieter kann jedoch die Haltung bestimmter Haustiere aus triftigen Gründen untersagen, etwa wenn es sich um gefährliche oder lärmintensive Tiere handelt.

Um Probleme zu vermeiden, sollten Mieter die Haltung von Hunden und Katzen immer vorab mit ihrem Vermieter besprechen. Dabei sollte nicht nur die Art des Haustiers, sondern auch dessen Größe und Rasse angegeben werden. Der Vermieter hat das Recht, die Zustimmung zu verweigern, wenn er berechtigte Bedenken hat, wie zum Beispiel:

  • Allergien oder Ängste anderer Mieter
  • Lärmbelästigung durch lautes Bellen oder Miauen
  • Schäden an der Wohnungseinrichtung

In der Regel wird der Vermieter seine Zustimmung erteilen, wenn das Haustier gut erzogen und keine Gefahr für andere darstellt. Er kann jedoch Auflagen erteilen, etwa die Verpflichtung, das Tier an der Leine zu führen oder es nicht in bestimmten Bereichen der Wohnung zu halten.

Es ist wichtig, dass Mieter die Regelungen zur Haustierhaltung im Mietvertrag und die Absprachen mit ihrem Vermieter genau beachten. Andernfalls kann es zu Konflikten oder gar zur Kündigung des Mietverhältnisses kommen. Im Zweifelsfall sollten Mieter sich an einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt wenden, um ihre Rechte zu klären.