Wie kalt ist das Wasser aus der Leitung maximal?

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Die Trinkwassertemperatur aus der Leitung sollte maximal 25°C innerhalb von 30 Sekunden nach dem Öffnen der Entnahmestelle betragen. Warmes Wasser muss mindestens 55°C erreichen. Diese Werte gelten bei korrektem Betrieb.
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Kältegrenzwerte für Leitungswasser

Die Temperatur von Leitungswasser unterliegt aus Gründen der Gesundheit und Sicherheit bestimmten Vorschriften. Diese Grenzwerte dienen dazu, die Qualität und Reinheit des Trinkwassers zu gewährleisten.

Maximale Temperatur für kaltes Leitungswasser

Die maximale Temperatur für kaltes Leitungswasser, das aus der Leitung entnommen wird, beträgt 25 °C. Dieser Wert gilt innerhalb von 30 Sekunden nach dem Öffnen des Wasserhahns. Diese Temperatur soll eine angenehme Temperatur für Trink- und Haushaltszwecke bieten und gleichzeitig die Vermehrung von Bakterien und anderen Mikroorganismen verhindern.

Kühle Temperatur für Trinkwasser

Kaltes Leitungswasser gilt als ideales Trinkwasser, da seine niedrige Temperatur den erfrischenden Charakter des Wassers verstärkt. Darüber hinaus trägt kaltes Wasser dazu bei, den Durst schneller zu stillen.

Minimale Temperatur für warmes Leitungswasser

Im Gegensatz zu kaltem Leitungswasser muss warmes Leitungswasser eine Mindesttemperatur von 55 °C erreichen. Diese höhere Temperatur ist erforderlich, um die Abtötung von Bakterien und Keimen zu gewährleisten und eine angemessene Hygiene bei Aufgaben wie Wäschewaschen und Geschirrspülen zu ermöglichen.

Betriebsbedingungen

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Temperaturwerte nur gelten, wenn die Wasserversorgungseinrichtungen ordnungsgemäß betrieben werden. Faktoren wie die Länge der Leitungen, die Isolierung und die Außentemperatur können die Wassertemperatur beeinflussen.

Überwachung und Durchsetzung

Wasserversorger überwachen routinemäßig die Wassertemperatur und ergreifen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Die Einhaltung dieser Vorschriften trägt dazu bei, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung zu schützen.