Wie oft kann man kurz krank machen?
Innerhalb eines Kalenderjahres darf man bis zu 30 Tage krankheitsbedingt fehlen, ohne dass der Arbeitgeber rechtliche Schritte einleiten kann. Überschreitet die Krankheit jedoch die Dauer von sechs Wochen, wird die Situation für den Arbeitgeber unzumutbar. In diesem Fall springt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld, wodurch ein anderer Mechanismus in Kraft tritt.
Krankmeldung: Wie oft ist “kurz krank” erlaubt? – Rechtliche und ethische Aspekte
Die Frage, wie oft man sich “kurz krank” melden darf, lässt sich nicht mit einer einfachen Zahl beantworten. Die gängige Faustregel von maximal 30 Krankheitstagen im Jahr ist zwar verbreitet, greift aber zu kurz, da sie die rechtliche und ethische Seite der Krankmeldung nur unzureichend abdeckt. Die Aussage, der Arbeitgeber könne innerhalb eines Jahres bis zu 30 Tage krankheitsbedingte Abwesenheit ohne rechtliche Schritte hinnehmen, ist eine Vereinfachung.
Die rechtliche Lage: Es gibt keine gesetzliche Begrenzung der Anzahl von Krankheitstagen. Der Arbeitgeber hat jedoch das Recht, die Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen und im Zweifelsfall ärztliche Atteste anzufordern. Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit spielt dabei eine entscheidende Rolle. Während bei kurzen Krankheitszeiten (z.B. ein bis zwei Tage) meist die Eigenverantwortung des Mitarbeiters im Vordergrund steht, wird bei längerer Abwesenheit die Nachweispflicht stärker. Ab einer Dauer von sechs Wochen zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Dies bedeutet nicht automatisch, dass der Arbeitgeber bis dahin keinerlei Handlungsspielraum hat. Er kann bereits vor Ablauf der sechs Wochen, insbesondere bei häufigem und kurzfristigem Ausfall, Gespräche mit dem Mitarbeiter führen und Maßnahmen zur Klärung der Situation ergreifen. Dies kann beispielsweise die Inanspruchnahme eines betrieblichen Gesundheitsmanagements oder eine verhaltensbezogene Maßnahme umfassen.
Die Rolle des Vertrauens: Die Frage nach der “Erlaubnis” zur Krankmeldung ist eng mit dem Arbeitsverhältnis und dem gegenseitigen Vertrauen verbunden. Häufige und kurze Krankmeldungen können das Vertrauen des Arbeitgebers nachhaltig beeinträchtigen, unabhängig von der rechtlichen Lage. Der Arbeitgeber muss die Funktionsfähigkeit seines Betriebs gewährleisten. Häufige Ausfälle, auch wenn sie jeweils kurz sind, können zu erheblichen Störungen führen und die Arbeitsbelastung der Kollegen erhöhen.
Ethische Aspekte: Eine ethische Krankmeldung impliziert, dass man tatsächlich arbeitsunfähig ist und die Arbeitsunfähigkeit auch glaubhaft nachgewiesen werden kann. Die Grenze zwischen einer gerechtfertigten Krankmeldung und einem Missbrauch ist fließend und hängt stark vom Einzelfall ab. Kurze, häufige Krankmeldungen aufgrund von Bagatellkrankheiten oder zur Vermeidung von Arbeitsaufgaben sind ethisch bedenklich und können schwerwiegende Folgen haben, auch wenn sie rechtlich nicht direkt geahndet werden.
Fazit: Es gibt keine magische Zahl an erlaubten “kurzen Krankheiten”. Der Fokus sollte weniger auf der Anzahl der Krankheitstage, sondern auf der Ehrlichkeit und dem verantwortungsvollen Umgang mit der Arbeitsunfähigkeit liegen. Ein offener Dialog zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie das Einhalten ethischer Grundsätze sind essentiell für ein funktionierendes Arbeitsverhältnis. Bei häufigen und kurzfristigen Ausfällen ist ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber unumgänglich, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden. Im Zweifel sollte professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.
#Arbeit#Fehlzeit#KrankheitKommentar zur Antwort:
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