Wird die AU automatisch an den Arbeitgeber geschickt?

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Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich ihrem Arbeitgeber melden und gegebenenfalls einen Arzt aufsuchen. Die automatische Weiterleitung an den Arbeitgeber ist nicht standardmäßig vorgesehen, aber seit 2023 sind Arbeitgeber berechtigt, die Daten bei den Krankenkassen abzufragen.
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Wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) automatisch an den Arbeitgeber geschickt?

Einleitung:
Wenn Arbeitnehmer erkranken und arbeitsunfähig werden, müssen sie dies ihrem Arbeitgeber unverzüglich melden. In vielen Fällen ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, die die Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Doch wird diese AU automatisch an den Arbeitgeber weitergeleitet?

Standardverfahren:
Im Allgemeinen wird die AU nicht automatisch an den Arbeitgeber geschickt. Der Arbeitnehmer ist dafür verantwortlich, die Bescheinigung persönlich, per Post oder per E-Mail an den Arbeitgeber zu übermitteln.

Seit 2023: Arbeitgeber können Daten abfragen
Seit 2023 haben Arbeitgeber jedoch die Möglichkeit, die Daten zur Arbeitsunfähigkeit bei den Krankenkassen abzufragen. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber die Informationen über die Arbeitsunfähigkeit ihrer Mitarbeiter, einschließlich Beginn und Dauer, direkt von der Krankenkasse erhalten können.

Voraussetzungen für die Abfrage:
Damit Arbeitgeber die AU-Daten abfragen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Mitarbeiter muss seine Einwilligung erteilen.
  • Der Arbeitgeber muss ein berechtigtes Interesse nachweisen, wie z. B. die Lohnfortzahlung.
  • Die Datenabfrage muss über eine sichere elektronische Schnittstelle erfolgen.

Automatische Weiterleitung nicht vorgesehen:
Es ist wichtig zu beachten, dass die automatische Weiterleitung der AU an den Arbeitgeber nicht standardmäßig vorgesehen ist. Arbeitgeber müssen die Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen abfragen, und die Einwilligung des Mitarbeiters ist erforderlich.

Fazit:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die AU im Allgemeinen nicht automatisch an den Arbeitgeber geschickt wird. Arbeitgeber können jedoch seit 2023 die Daten zur Arbeitsunfähigkeit bei den Krankenkassen abfragen, wenn der Mitarbeiter seine Einwilligung erteilt hat und die Voraussetzungen erfüllt sind.